Abgerechnet wird ohne dich
Wer gesetzlich versichert ist, bekommt für Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt, in der Regel keine Rechnung. Die Praxis rechnet im Hintergrund ab, bezahlt wird über deine Kasse. Zugeschickt bekommst du diese Abrechnung nicht. Hast du eine elektronische Patientenakte und der Übermittlung nicht widersprochen, landen die Abrechnungsdaten inzwischen aber automatisch dort. Und auch sonst hast du das Recht, sie zu erfahren. Dafür gibt es drei Wege. Sie greifen teilweise auf dieselben Daten zurück, unterscheiden sich aber darin, wie schnell und wie ausführlich du die Angaben bekommst.
Weg eins: die Patientenquittung aus der Praxis
Du kannst in deiner Arzt- oder Zahnarztpraxis eine Patientenquittung verlangen. Darin stehen die abgerechneten Leistungen und Kosten in verständlicher Form. Du hast zwei Möglichkeiten. Die Tagesquittung bekommst du direkt nach der Behandlung, sie ist kostenlos. Alternativ kannst du eine Quittung für das ganze Quartal verlangen. Die muss spätestens vier Wochen nach Quartalsende bereitstehen. Dafür darf die Praxis einen Euro verlangen, bei Versand kommt das Porto dazu.
Der Vorteil: Du siehst früh, welche Leistungen die Praxis erbracht hat und welche Kosten sie dafür ausweist, solange du dich noch gut an den Termin erinnerst. Sag am besten schon bei der Anmeldung, dass du eine Quittung möchtest. Auch Krankenhäuser müssen auf Anfrage eine Quittung ausstellen, spätestens vier Wochen nach der Entlassung.
Weg zwei und drei: Krankenkasse und Patientenakte
Deine Krankenkasse muss dir auf Antrag mitteilen, welche Leistungen du in Anspruch genommen hast und was sie gekostet haben. Das ist kein freiwilliger Service, sondern dein Recht. Eine solche gesonderte Auskunft außerhalb der ePA musst du aber anfordern. Frag bei deiner Kasse, auf welchem Weg sie den Antrag annimmt.
Der dritte Weg ist die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Die Krankenkassen stellen dort eine Übersicht der abgerechneten Leistungen ein, sofern du nicht widersprochen hast. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) siehst du darin zum Beispiel, wann du in welcher Praxis warst, welche Leistungen abgerechnet wurden und welche Diagnosen dazu gemeldet sind. Je nach Kasse steht auch dabei, was die Behandlung gekostet hat. Laut aktueller KBV-Information vom Januar 2026 stellen die Kassen diese Daten so ein, dass nur du sie sehen kannst.
Wie ausführlich die Kassen die Daten darstellen, kann sich unterscheiden. Frag bei deiner Kasse nach, welchen Zeitraum die Übersicht abdeckt. Und rechne mit Verzögerung: Bis die Abrechnungsdaten der Praxen bei der Kasse vollständig vorliegen, können mehrere Monate vergehen. Ein Arztbesuch aus dem letzten Monat kann deshalb noch fehlen.
Wenn etwas nicht passt
Beim Lesen wirst du vielleicht stutzen. Das muss kein Fehler sein. Viele Untersuchungen werden nicht einzeln, sondern über Pauschalen bezahlt. Dazu kommen Zuschläge, etwa für Hygienemaßnahmen. Bei den Diagnosen kann eine Verdachtsdiagnose auftauchen, die später ausgeschlossen wurde. Praxen kennzeichnen sie in der Abrechnung mit Zusätzen wie „V“ für Verdacht oder „A“ für ausgeschlossen. Die KBV weist aber darauf hin, dass manche Kassen diese Kennzeichen in der ePA nicht anzeigen. Und Euro-Beträge in der Übersicht sind laut KBV oft nicht das, was die Praxis tatsächlich bekommt.
Siehst du eine Leistung, die du sicher nicht bekommen hast, oder einen Termin, an dem du nicht da warst, dann notier dir die genaue Position mit Datum. Frag zuerst in der Praxis nach, was dahintersteckt. Bleibt etwas ungeklärt, wende dich an deine Krankenkasse. Jede Kasse hat eine eigene Stelle, die Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen nachgeht. Ist eine Diagnose in den Abrechnungsdaten falsch, sprich zuerst die Praxis darauf an. Für Diagnosedaten aus der Abrechnung gilt eine gesetzliche Regelung: Weist du ärztlich nach, dass sie falsch sind, muss die Kasse sie auf dein Verlangen berichtigt in deine ePA übermitteln. Auf andere Angaben in der Abrechnung bezieht sich diese Regelung nicht.
Ob jede abgerechnete Ziffer stimmt, kannst du als Laie nicht vollständig prüfen, dafür ist das Abrechnungssystem zu kompliziert. Prüfen kannst du aber, ob Termine und Behandlungen zu deinen eigenen Unterlagen passen. Notier dir, was dir unklar ist, und frag nach, bevor du einen Fehler vermutest. Eine Diagnose, die du nicht kennst, kann einen damaligen Verdacht bezeichnen oder schon Jahre zurückliegen. Ein Blick einmal im Jahr ist ein guter Rhythmus.
