Später zahlen ab 20. November: Welche Käufe als Kredit zählen und was sich für dich ändert

Warum „später zahlen“ ab dem 20. November anders läuft

Stand: 12.10.2026

Klarna, PayPal „Später zahlen“, Ratenkauf direkt im Shop: Bisher lief vieles davon am Verbraucherkreditrecht vorbei, weil Beträge unter 200 Euro, zinsfreie Angebote und kurze Laufzeiten ausgenommen waren. Das ändert sich. Der Bundestag hat am 17. April 2026 das Gesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen, der Bundesrat hat es am 8. Mai gebilligt, im Mai wurde es verkündet. Die wichtigsten Regeln gelten für Verträge, die ab dem 20. November 2026 geschlossen werden. Was du vorher abgeschlossen hast, läuft nach altem Recht weiter.

Neu ist vor allem die Reichweite: Auch Kredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Finanzierungen und Laufzeiten bis drei Monate fallen künftig unter die Schutzregeln. Damit sind die typischen „Buy now, pay later“-Angebote erfasst, die dir beim Online-Kauf als bequemer Klick angeboten werden.

Welche Käufe betroffen sind und welche nicht

Entscheidend ist, wer dir die Zeit zum Zahlen gibt und zu welchen Bedingungen. Räumt dir der Händler selbst eine Zahlungsfrist ein, ohne Zinsen und Gebühren, und musst du spätestens 50 Tage nach der Lieferung zahlen, bleibt das der klassische Kauf auf Rechnung. Der fällt nicht unter die neuen Regeln. Bei großen Online-Anbietern ist die Frist kürzer: Dort gilt die Ausnahme nur bis 14 Tage nach der Lieferung, und kein Dritter darf die Finanzierung übernehmen. In beiden Fällen dürfen dir bei Verzug nur begrenzte Kosten entstehen, etwa Mahnkosten und Verzugszinsen.

Sobald ein Zahlungsdienstleister ins Spiel kommt, der dir die Frist gewährt oder die Finanzierung übernimmt, oder sobald du über längere Zeit in Raten zahlst, greifen in aller Regel die Kreditregeln. Dann gelten Pflichten für den Anbieter und Rechte für dich. Ein gutes Zeichen dafür ist ab dem 20. November, dass dir vor dem Abschluss ausführliche Kreditinformationen angezeigt werden.

Was die neuen Regeln dir konkret bringen

  • Prüfung vor dem Kredit: Der Anbieter muss deine Kreditwürdigkeit prüfen, bevor du abschließt. Den Kredit gibt es nur, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Das kann auch heißen: Du wirst abgelehnt. Stützt sich die Prüfung auf ein automatisches Verfahren, kannst du verlangen, dass ein Mensch die Entscheidung noch einmal ansieht.
  • Klare Informationen: Laufzeit, Raten und alle Kosten müssen dir vorher verständlich genannt werden. Ein vorangekreuztes Kästchen für die Ratenzahlung ist nicht mehr erlaubt, du musst ausdrücklich zustimmen.
  • Ehrliche Werbung: Wer für solche Kredite wirbt, muss deutlich warnen, dass eine Kreditaufnahme Geld kostet. Das gilt auch für Null-Prozent-Angebote. Werbung, die verspricht, ein Kredit verbessere deine finanzielle Lage, ist verboten.
  • Widerruf: Du hast 14 Tage Zeit, den Kreditvertrag ohne Begründung zu widerrufen. Das bisher mögliche „ewige“ Widerrufsrecht bei fehlenden Pflichtangaben endet künftig spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss, sofern du korrekt über dein Widerrufsrecht informiert wurdest.
  • Bei Zahlungsproblemen: Der Anbieter muss dich auf die Schuldnerberatung hinweisen und vor einer Zwangsvollstreckung, sofern angebracht, angemessene Nachsicht walten lassen, etwa durch Aufschub oder eine längere Laufzeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lösung ist das nicht, und Mahnungen oder ein Inkassobüro bleiben möglich.

Was du jetzt tun solltest

Die neuen Regeln schützen dich vor allem vor dem unbemerkten Abrutschen in viele kleine Schulden. Sie nehmen dir die Entscheidung aber nicht ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät weiterhin, beim Online-Shopping auf Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungen zu verzichten oder vorher einen festen Plan zu haben. Bei teureren Anschaffungen lohnt der Vergleich mit einem normalen Ratenkredit.

Drei Dinge helfen dir sofort: Rechne vor jedem Kauf zusammen, welche Raten und Fristen bereits laufen. Lies ab dem 20. November die Kreditinformationen, die dir vor dem Abschluss gezeigt werden, statt sie wegzuklicken. Und wirst du abgelehnt, prüfe dein Budget und lass dir die Entscheidung erklären.

Zinsfrei heißt nicht folgenlos. Behalte auch bei Null-Prozent-Angeboten alle Zahlungstermine und offenen Beträge im Blick. Das Gesetz gibt dir ab dem 20. November mehr Rechte, die Übersicht nimmt es dir nicht ab.

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