Dein E-Bike sammelt Daten: Wie du sie bekommst und an deine Werkstatt weitergibst

Dein E-Bike sammelt Daten. Du darfst sie haben.

Stand: 15.09.2026

Deine Waschmaschine meldet, wie oft du sie startest. Dein Auto protokolliert Kilometerstand, Fehlercodes und Verschleiß. Die vernetzte Heizung erfasst Temperaturen und Betriebszeiten. Jahrelang lief das in eine Richtung: raus aus deinem Haushalt, rein zum Anbieter. Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act, und der dreht das um. Seit dem 12. September 2026 ist eine weitere Stufe in Kraft. Das Wichtigste vorweg: Es geht nicht darum, dass dir die Daten gehören. Es geht darum, dass du an sie herankommst und verlangen kannst, dass bestimmte Daten an einen Dienstleister deiner Wahl gehen.

Was sich am 12. September geändert hat

Neu ist eine Gestaltungspflicht, im Amtsdeutsch „Access by Design“. Vernetzte Produkte müssen so gebaut sein, dass die Nutzungsdaten einfach und für dich kostenlos zugänglich sind, soweit relevant und technisch durchführbar auch direkt am Gerät. Das gilt für Produkte, die nach dem 12. September 2026 neu in den Verkehr gebracht werden. Eine Exporttaste an jedem Gerät schreibt die Verordnung nicht vor.

Für alles, was schon bei dir steht, ist die Lage trotzdem besser als gedacht. Das Recht, Daten anzufordern, besteht schon seit September 2025 und kann auch ältere Geräte erfassen. Du musst nur selbst aktiv werden. Betroffen sind Smart-TVs, Fitnesstracker, E-Bikes, vernetzte Heizungen, Fahrzeuge und smarte Haushaltsgeräte.

So kommst du an die Daten

Zuständig ist der sogenannte Dateninhaber, also die Stelle, bei der die Daten auflaufen. Meist ist das der Hersteller, es kann aber auch der Anbieter eines verbundenen Dienstes sein. Wende dich über den Kundenservice, das App-Portal oder die Schnittstelle des Geräts dorthin und verlange die Nutzungsdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format. Bereitgestellt werden müssen sie unverzüglich und für dich kostenlos. Einen Grund für deine Anfrage musst du nicht angeben.

Der praktisch wertvollste Teil ist der zweite: Du kannst verlangen, dass die Daten an einen Dritten gehen. Also an die freie Werkstatt statt an die Vertragswerkstatt, an einen unabhängigen Reparaturdienst, an einen anderen Wartungsanbieter. Wer die Fehlercodes lesen kann, kann auch ein Angebot machen.

Nenn in deiner Anfrage möglichst genau, um welches Gerät es geht, mit Modell und Seriennummer, und welchen Zeitraum du brauchst. Beim Auto sind das meist Fehlerspeicher und Wartungsdaten, bei der Heizung die Betriebsstunden und Störungsmeldungen, beim E-Bike die Akkuzyklen. Willst du die Daten direkt an eine Werkstatt schicken lassen, nenn sie mit Namen und Adresse gleich mit.

Vor dem Kauf hilft dir eine zweite Pflicht: Der Verkäufer muss klar und leicht lesbar angeben, welche Daten das Gerät erzeugt, wo sie liegen und wie du herankommst. Steht davon nichts in den Unterlagen, ist das ein Warnzeichen. Frag vor der Kaufentscheidung nach, nicht danach.

Wo die Sache Grenzen hat

Der Zugang ist kein Selbstbedienungsladen, aber auch kein Gnadenakt. Geschäftsgeheimnisse rechtfertigen keine pauschale Ablehnung. Zuerst kommen Schutzmaßnahmen infrage, eine Verweigerung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Auch technische Schwierigkeiten sind kein Freibrief. Erfasst sind die Daten, die beim Dateninhaber ohne Weiteres verfügbar sind, also Rohdaten und aufbereitete Nutzungsdaten, nicht jede Auswertung, die daraus entstanden ist. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Ausnahmen.

Stecken personenbezogene Daten in deiner Anfrage, greift zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung. Ein Auskunftsantrag ist dort binnen eines Monats zu beantworten. Bei komplexen Fällen darf verlängert werden, darüber musst du aber innerhalb des ersten Monats informiert werden.

Wenn nichts kommt, kannst du dich beschweren. Zentrale Anlaufstelle für den Data Act ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Ein weiterer Stichtag steht noch aus: Ab dem 12. Januar 2027 dürfen für den Wechsel des Cloud-Anbieters keine Wechselentgelte mehr verlangt werden. Bis dahin sind Gebühren möglich, sie müssen vor Vertragsschluss offengelegt werden.

Wie gut das im Alltag läuft, hängt davon ab, wie die Anbieter es umsetzen. Eine garantierte Ersparnis bei der nächsten Reparatur ist damit nicht verbunden. Aber du hast ein Recht in der Hand, das du vorher nicht hattest. Die Einzelheiten stehen bei der Verbraucherzentrale und bei der EU-Kommission.

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