Rechnung für ein Online-Abo, das du nie wolltest: So prüfst du die Forderung

Plötzlich eine Rechnung über mehrere hundert Euro

Stand: 20.09.2026

Du öffnest dein Postfach, und da liegt eine Rechnung für ein Jahresabo, an das du dich nicht erinnerst. Astrolonova, Fitnovaness, Bongochat, NovaChat AI heißen die Portale. Wochen später meldet sich ein Inkassobüro, und die Summe wächst. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich diese Fälle seit dem Sommer. Nach ihren Angaben steht hinter den Seiten die Margot Brands Limited aus Hongkong, eingeschaltet sind die Culpa Inkasso GmbH und die Euro-Invest-Inkasso GmbH. Es geht um dreistellige Beträge für ein angebliches Jahresabo.

Eine Rechnung allein beweist keinen wirksamen Vertragsschluss. Prüfe deine Unterlagen und verlange vom Anbieter einen Nachweis, wann und wie der Vertrag zustande gekommen sein soll.

Erste Frage: Ist überhaupt ein Vertrag entstanden?

Für kostenpflichtige Bestellungen im Internet gilt eine eigene Regel. Nach § 312j BGB muss der Anbieter die Bestellung so gestalten, dass du ausdrücklich bestätigst, dich zu einer Zahlung zu verpflichten. Läuft die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein oder mit einer ebenso eindeutigen Formulierung.

Entscheidend ist die Schaltfläche, mit der du die kostenpflichtige Bestellung abschließt. Macht ihre Beschriftung die Zahlungspflicht nicht eindeutig, kommt nach Absatz 4 kein Vertrag zustande. Den Gesetzestext kannst du hier nachlesen.

Denk in Ruhe nach, wie du auf die Seite gekommen bist. Häufig beginnt es mit einem Gratis-Horoskop, einem kostenlosen Fitness-Test oder einem Chat, bei dem Kreditkartendaten „nur zur Altersprüfung“ abgefragt wurden. Ist die Seite noch erreichbar, mach Screenshots vom Bestellablauf und notiere das Aufnahmedatum. Der heutige Ablauf kann vom damaligen abweichen. Sichere außerdem alle Mails und deinen Kontoauszug.

So antwortest du auf Rechnung und Inkasso

Wirst du persönlich wegen einer Forderung angeschrieben, die du für unbegründet hältst, widersprich schriftlich. Halte es sachlich und kurz: Du bestreitest die Forderung und bittest um einen Nachweis des behaupteten Vertragsschlusses. Schick das per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Musterbrief bereit. Eine unbestimmte Zahlungsaufforderung ohne deinen Namen und ohne nachvollziehbaren Grund musst du zunächst nicht beantworten.

Dem Inkassobüro widersprichst du genauso. Ein Inkassobüro darf nicht selbst pfänden. Gib in deiner Antwort keine Daten preis, die der Absender noch nicht hat. Wer auf eine vage Mail mit voller Anschrift und Telefonnummer antwortet, liefert Material nach.

Heb jedes Schreiben auf. Die Verbraucherzentralen raten zusätzlich zur Anzeige über die Onlinewachen der Polizei und zu einer Meldung bei der Datenschutzbehörde. Lief die Zahlung über deine Karte oder dein Konto, besprich mit deiner Bank, wie sich weitere unberechtigte Belastungen verhindern lassen.

Wenn Post vom Gericht kommt

Achte darauf, wer schreibt. Eine Mahnung vom Anbieter oder vom Inkasso ist etwas anderes als ein gerichtlicher Mahnbescheid. Der ist ausdrücklich so bezeichnet und wird dir förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Per E-Mail kommt er nie.

Einen Mahnbescheid darfst du nicht liegen lassen. Nach § 692 ZPO nennt er dir eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung. Dein Widerspruch sollte in dieser Zeit beim Gericht eingehen, das passende Formular liegt bei. Ein Widerspruch, den du vorher dem Anbieter oder dem Inkasso geschickt hast, zählt dafür nicht. Solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist, ist ein Widerspruch nach § 694 ZPO zwar auch später noch möglich. Darauf solltest du es aber nicht ankommen lassen, denn aus einem Vollstreckungsbescheid kann vollstreckt werden.

Zur Einordnung gehört auch das: Dass die Beschriftung der Schaltfläche nicht ausreichte, hilft dir nur, wenn du es im Streitfall darlegen kannst. Deshalb zählen Screenshots, Mails und Kontoauszüge mehr als jede Erinnerung. Kommt gerichtliche Post, geh damit zur Verbraucherzentrale in deiner Nähe und erkundige dich vorab nach den Beratungskosten.

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