Bei der Einschreibung entscheidest du über Jahre
Stand: 20.10.2026
Zum Wintersemester melden sich gerade Hunderttausende neu an der Hochschule an. Wer studiert, muss krankenversichert sein, das ist Pflicht, und den Nachweis verlangt die Hochschule bei der Einschreibung. Für eine Gruppe ist es eine Entscheidung, die sich während des Studiums nicht mehr zurücknehmen lässt.
Bis 25 meist gratis über die Eltern
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, bleibst du in der Regel bis zu deinem 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert. Hat ein anerkannter Freiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst deine Ausbildung verzögert, kann sich das um die Dienstzeit verlängern, höchstens um zwölf Monate. Sind die Eltern verheiratet und ist ein Elternteil privat versichert, prüft die Kasse zusätzlich das Einkommen der Eltern. Verdient der privat versicherte Elternteil deutlich mehr als der gesetzlich versicherte, kann die Familienversicherung entfallen.
Die zweite Grenze liegt beim eigenen Einkommen. Dein regelmäßiges Gesamteinkommen darf 2026 grundsätzlich 565 Euro im Monat nicht überschreiten, bei einem Minijob sind es 603 Euro. BAföG und der Unterhalt der Eltern zählen nicht mit, bei einem normalen Angestelltenjob zieht die Kasse vorher eine Pauschale für Werbungskosten ab. Rutschst du unvorhergesehen und nur vorübergehend darüber, etwa wegen einer Krankheitsvertretung, kann die Familienversicherung bestehen bleiben. Lass das von deiner Kasse prüfen. Steht dagegen schon beim Jobstart fest, dass du dauerhaft darüber liegst, endet sie sofort.
Ab 25 oder ohne Familienversicherung: rund 140 bis 150 Euro im Monat
Fällt die Familienversicherung weg, kommst du in der Regel in die Krankenversicherung der Studierenden, einen verbilligten Tarif jeder gesetzlichen Kasse. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt dafür derzeit rund 140 bis 150 Euro im Monat einschließlich Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen bei der Techniker Krankenkasse 2026 zum Beispiel 141,16 Euro vor dem 23. Geburtstag und 146,29 Euro ab 23, weil dann ein Zuschlag zur Pflegeversicherung fällig wird. Wählen musst du deine Kasse innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht.
Der Studententarif gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Eine Begrenzung nach Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr. Wer danach weiter studiert und bisher gesetzlich versichert war, bleibt meist freiwillig in der Kasse, zahlt dann aber deutlich mehr. Und wer nebenbei arbeitet: Bei regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche bleibt das Studium normalerweise die Hauptsache. Bei mehr Stunden kann Versicherungspflicht als Arbeitnehmer entstehen, mit Ausnahmen für befristete Jobs in der vorlesungsfreien Zeit sowie für Abend- und Wochenendarbeit.
Die Falle bei der Befreiung
Warst du vor dem Studium privat versichert, etwa als Kind eines Beamten, gilt in der Regel zunächst dasselbe wie für alle: Mit Studienbeginn wirst du versicherungspflichtig und kommst in den Studententarif. Du kannst dich aber davon befreien lassen und privat bleiben. Der Antrag geht innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht an eine gesetzliche Kasse. Diese Befreiung kannst du nicht widerrufen. Sie bindet dich grundsätzlich für das ununterbrochene Studium. Nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung kann auch währenddessen einen Weg in die gesetzliche Kasse öffnen.
Heikel ist das, weil der private Beitrag wegen der Beihilfe zunächst niedrig ist. Kinder von Beamten bekommen häufig Beihilfe, in Hamburg etwa 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die private Police muss dann nur den Rest abdecken und ist entsprechend günstig. Dieser Anspruch hängt am Familienzuschlag der Eltern und endet bei Studierenden in der Regel spätestens mit dem 25. Geburtstag, die genauen Regeln setzt der jeweilige Dienstherr. Ab dann brauchst du eine private Vollversicherung statt der bisherigen Restkostenversicherung, und die Belastung steigt laut Verbraucherzentrale deutlich. Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg sagt in der Pressemitteilung dazu, der private Beitrag zum Zeitpunkt der Einschreibung tauge allein nicht als Entscheidungsgrundlage.
Mein Rat: Lass dir vom Dienstherrn der Eltern schriftlich bestätigen, wann die Beihilfe endet. Hol dir von deinem Versicherer ein Angebot für den Beitrag ab diesem Tag. Rechne das gegen den Studententarif über die gesamte Studienzeit, wobei auch dieser Beitrag steigen kann. Plane ein, dass das Studium länger dauern kann oder nach dem Abschluss nicht sofort ein Job mit Pflichtversicherung folgt. Die private Lösung kann trotzdem passen, wenn dir bestimmte Leistungen wichtig sind und die Finanzierung auch nach dem Abschluss steht. Beantrage die Befreiung aber erst, wenn du die späteren Beiträge kennst. Bist du unsicher, lass dich vor der Einschreibung unabhängig beraten, die Verbraucherzentralen bieten das an.