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Ron Perduss

Inkasso-Ärger: So wehren Sie sich!

Immer wieder erreichen mich Anrufe oder auch E-Mails zum Thema Inkassodienste. Erst in diese Woche habe ich eine Nachricht von aus Berlin erhalten. Im Anhang das Schreiben eines Inkassodienstes, dessen Forderung der Leserin völlig unbekannt war.

[mks_pullquote align=“right“ width=“300″ size=“16″ bg_color=“#353535″ txt_color=“#ffffff“]“Ich muss mich an Sie werden, da mein Sohn dringend Hilfe braucht. Wir wissen leider nicht, wie weit so etwas gehen kann. Er hat gestern einen sehr dubiosen Mahnbescheid erhalten, den ich Ihnen im Anhang mitsende.  Mein Sohn wohnt auch nicht mehr bei uns, daher ist es sehr interessant, wie die Firma an die Adresse kommt.  Uns sind einige Sachen in dem Brief aufgefallen, die nicht korrekt sind und wenn ich das Internet durchforste und nach der o.g. Firma suche,  da wird mir doch Angst und Bange.“ – Verbraucherrat.de Leserin[/mks_pullquote]

Wenn man sich die Schreiben von Inkassodienstleistern anschaut, stellt man oft fest, dass der Ton und die Art und Weise, wie Forderungen geltend gemacht werden, oft sehr grenzwertig ist. Oft wird mit mit Lohnpfändungen, persönlichen Besuchen auf der Arbeit oder auch Haftbefehl gedroht. Kein Wunder, dass Verbraucher oft ohne viel darüber nachzudenken, einfach zahlen.

Dabei sollten Sie eines Wissen: Die Möglichkeiten eines Inkassounternehmens entsprechen auch nur denen des Gläubigers. Inkassodienste haben keine anderen Befugnisse oder andere Möglichkeiten, Forderungen durchzusetzen. Die Drohungen sind meist überzogen und haben lediglich den Zweck die Gläubiger einzuschüchtern und zu einer schnellen Zahlung zu bewegen. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

So gehen Sie bei Inkassoschreiben vor

Zulassung des Unternehmens prüfen
Zuerst sollten Sie immer prüfen, ob das Unternehmen auch tatsächlich als Inkassodienstleister zugelassen ist. Das können Sie auf der Seite des Rechtsdienstleistungsregister.

Forderungen überprüfen
Im nächsten Schritt sollten Sie sich die entsprechenden Nachweis über die Forderung zustellen lassen. So haben Sie die Möglichkeit, die Forderung im Detail nachzuvollziehen. Sollte Ihnen die Forderung an sich unbekannt oder die Forderungshöhe strittig sein, so widersprechen Sie zügig um weitere Kosten zu vermeiden.

[mks_button size=“medium“ title=“Musterbrief von der Verbraucherzentrale“ style=“squared“ url=“https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/musterbriefe-zum-thema-inkassoforderungen-13587″ target=“_blank“ bg_color=“#353535″ txt_color=“#FFFFFF“ icon=“fa-hand-o-right“ icon_type=“fa“ nofollow=“0″]

Nehmen Sie dazu auf jeden Fall schriftlich Kontakt mit dem Inkassodienstleister auf. Schicken Sie den Brief mindestens als Einwurf-Einschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschein

Sollte die Forderung berechtigt sein, sollten Sie auf jeden Fall die berechneten Kosten prüfen. Auch Inkassodienstleister unterliegen Regularien, die Kostenstruktur muss transparent sein und es gibt für die einzelnen Posten – je nach Forderungshöhe – Höchstwerte. Gerade unseriöse Anbieter versuchen hier die Kosten mit obskuren Kostenpositionen nach oben zu treiben. Oft werden Kontoführungsgebühren oder auch Kosten für die Einholung einer Bonitätsauskunft in Rechnung gestellt. Das ist nicht erlaubt.

Die Verbraucherzentralen haben hier ein Tool entwickelt, mit dem Sie ganz leicht die Kostenseite der Inkassoforderung prüfen können.

[mks_button size=“medium“ title=“Zum Inkasso-Checker der Verbraucherzentrale“ style=“squared“ url=“https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check“ target=“_blank“ bg_color=“#353535″ txt_color=“#FFFFFF“ icon=“fa-hand-o-right“ icon_type=“fa“ nofollow=“0″]

Im Fall von Verbraucherin C. konnte ich helfen. Hier stellte sich heraus, dass die angemahnte Forderung nicht berechtigt ist.

Wenn Sie auch Fragen zum Thema Inkasso haben oder Ihnen ein anderes Thema unter den Nägeln brennt: Schreiben Sie uns gern!

Bild: iStock/Stadtratte