Energieanbieter will höhere Abschläge: So prüfst du, ob du mehr zahlen musst

Der Brief vom Versorger: Plötzlich soll der Abschlag steigen

Stand: 30.09.2026

Du zahlst jeden Monat deinen Abschlag für Strom oder Gas, und dann kommt Post: Ab dem nächsten Monat sollst du zum Beispiel 25 Euro mehr zahlen. Begründet wird das oft mit gestiegenen Beschaffungskosten oder mit einem angeblich höheren Verbrauch. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Frühjahr vor genau solchen Schreiben gewarnt. Nicht jede Erhöhung musst du hinnehmen.

Wichtig vorab: Dein Abschlag ist eine Teilzahlung auf die spätere Energierechnung. In der Abrechnung werden deine Zahlungen mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Ein niedrigerer Abschlag macht Strom oder Gas deshalb nicht günstiger. Es geht nur darum, wie viel Geld der Versorger vorab bekommt.

Was hinter dem Abschlag steckt

Grundlage ist dein Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum. Lässt er sich nicht ermitteln, darf der Anbieter den Durchschnitt vergleichbarer Haushalte heranziehen. Kannst du nachweisen, dass du deutlich weniger verbrauchst, muss er das berücksichtigen. Mit der Jahresabrechnung überprüft der Anbieter meist auch deinen künftigen Abschlag. Zur groben Kontrolle nimmst du deinen erwarteten Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, rechnest den Grundpreis fürs Jahr dazu und teilst durch die Zahl der Abschläge.

Anders sieht es mitten im Abrechnungsjahr aus. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen darf der Versorger den Abschlag dann nur erhöhen, wenn er seine Preise wirksam erhöht hat. Der höhere Abschlag darf frühestens ab diesem Zeitpunkt gelten und muss zur Mehrbelastung passen. Oder du stimmst der Erhöhung zu. Nicht ausreichend sind laut Verbraucherzentrale:

  • ein allgemeiner Hinweis auf gestiegene Einkaufskosten,
  • die bloße Ankündigung höherer monatlicher Zahlbeträge ohne tragfähige Begründung,
  • ein angeblich höherer Verbrauch im laufenden Abrechnungsjahr, ohne Preiserhöhung und ohne deine Zustimmung.

So prüfst du das Schreiben

Prüfe zuerst, was der Anbieter ändern will: den Preis oder nur den Abschlag. Kommt das Schreiben mit der Jahresabrechnung, rechne nach wie oben beschrieben.

Kommt es mitten im Jahr, such nach einer echten Preiserhöhung. Außerhalb der Grundversorgung muss dich der Anbieter spätestens einen Monat vorher informieren und nachvollziehbar erklären, welche Preisbestandteile sich ändern. In der Grundversorgung gilt eine Frist von sechs Wochen. Bei einer solchen Preisänderung kannst du den Vertrag zum Tag der Änderung ohne Kündigungsfrist beenden. Hast du eine Preisgarantie, schau in deinen Vertrag: Solange sie läuft und die Kosten davon erfasst sind, darf der Anbieter gestiegene Einkaufskosten nicht einfach weitergeben.

Findest du keine nachvollziehbare Preiserhöhung, frag nach der Berechnung. Bleibt die Erhöhung unbegründet, widersprich schriftlich und mit Begründung, per E-Mail oder Einwurfeinschreiben. Schreib ausdrücklich dazu, dass du den Vertrag fortsetzen willst und dein Schreiben keine Kündigung ist. Die Verbraucherzentrale berichtet, dass manche Anbieter Widersprüche oder bloße Rückfragen fälschlich als Kündigung behandelt haben. Kommt trotzdem eine Kündigungsbestätigung, widersprich sofort.

Vorsicht beim Weniger-Zahlen

Ein Widerspruch befreit dich nicht von einer Zahlung, die du tatsächlich schuldest. Zahl den Betrag, den du unstreitig schuldest, pünktlich weiter. Ob der bisherige Abschlag dafür reicht, hängt davon ab, ob die Erhöhung berechtigt ist. Lass das bei Zweifeln prüfen, bevor du weniger zahlst. Hol bei einer Lastschrift nicht einfach die ganze Abbuchung zurück, sonst gerätst du mit dem berechtigten Teil in Rückstand.

Eine Strom- oder Gassperre ist an strenge Regeln gebunden. Nötig sind eine Mahnung, eine Androhung mindestens vier Wochen vorher und eine weitere Ankündigung per Brief acht Werktage vorher. Der Rückstand muss mindestens zwei Monatsabschläge betragen und zugleich mindestens 100 Euro. Forderungen, die du form- und fristgerecht und nachvollziehbar begründet beanstandet hast, zählen dabei grundsätzlich nicht mit. Ein knappes „Ich widerspreche“ ohne Begründung schützt dich also nicht sicher. Droht der Versorger mit einer Sperre, lass dich sofort beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Einigt ihr euch nicht, beschwer dich zuerst beim Anbieter. Hilft er dir nicht innerhalb von vier Wochen, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.

Umgekehrt gilt auch: Rechnest du dieses Jahr mit deutlich mehr Verbrauch, etwa durch ein Elektroauto, kann ein höherer Abschlag sinnvoll sein. Das verringert das Risiko einer hohen Nachzahlung. Nur sollte die Erhöhung auf nachvollziehbaren Zahlen beruhen und nicht auf einer Begründung, die nicht trägt.

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