Ein Fingertipp, und plötzlich zahlst du jeden Monat
Stand: 07.09.2026
Du wischst durch eine App, triffst versehentlich ein Werbebanner, und Wochen später steht auf deiner Mobilfunkrechnung ein Posten, den du nicht zuordnen kannst. Das Fachportal teltarif hat am 7. September 2026 beschrieben, wie das läuft: Die Beträge liegen zwischen drei und 60 Euro im Monat, und sie tauchen unter der Sammelposition „andere Anbieter“ auf. Wer nur auf die Endsumme der Rechnung schaut, übersieht so etwas leicht.
Warum niemand nach deinen Kontodaten fragen muss
Dahinter steckt ein Abrechnungsweg namens WAP-Billing. Er ist an sich legal und dafür gedacht, kleine Beträge unkompliziert über die Handyrechnung laufen zu lassen. Der Kauf kann dabei deinem Mobilfunkanschluss zugeordnet werden, ohne dass du dem Drittanbieter Bankdaten, Kreditkarte oder ein Passwort gibst. Die Forderung landet direkt bei deinem Mobilfunkanbieter, der sie mit deiner normalen Rechnung einzieht.
Seit dem 1. Februar 2020 gibt es dagegen Schutzverfahren, auf die die Bundesnetzagentur hinweist. Beim sogenannten Redirect wirst du auf eine Seite deines eigenen Mobilfunkanbieters umgeleitet und musst den Kauf dort ausdrücklich bestätigen. Daneben gibt es ein Kombinationsmodell aus Redirect, Registrierung oder Login und einer Geld-zurück-Garantie. Für Käufe über einen sogenannten Trusted-Partner-Login gelten Ausnahmen. Diese Regeln decken also nicht jede Konstellation gleich ab.
Steht der Posten schon drauf, gehst du in dieser Reihenfolge vor
Wende dich zuerst an deinen Mobilfunkanbieter und beanstande die Position schriftlich mit Begründung. Dafür hast du nach § 67 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes acht Wochen Zeit, gerechnet ab Zugang der Rechnung. Fordere dabei ausdrücklich einen Nachweis an, wann und wie du den angeblichen Vertrag geschlossen haben sollst. Sag dem Drittanbieter parallel, dass du keinen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hast, und kündige ein angebliches Abo vorsorglich zum nächstmöglichen Termin, ohne einen Vertragsschluss anzuerkennen. Lass dir bestätigen, wann es endet.
Bewahre deine Beanstandung und alle Antworten auf. Wenn du telefonierst, notiere Datum und Namen und halte den Inhalt anschließend kurz schriftlich fest.
Beim Bezahlen bleib genau: Beanstande den strittigen Betrag begründet, teile deinem Anbieter mit, welche Position du nicht bezahlst, und überweise den unstrittigen Rest. Wenn du die ganze Rechnung unbezahlt lässt, riskierst du eine Mahnung für Leistungen, die niemand bestreitet. Wurde bereits abgebucht, kläre die Erstattung. Bei der Bundesnetzagentur kannst du zusätzlich Beschwerde einreichen und eine Kopie der Rechnung beilegen, auch schon parallel zur Beanstandung.
Ein Punkt, der oft untergeht: Ein Klick auf ein Werbebanner ohne eine deutliche Bestätigung der Zahlungspflicht begründet bei einem solchen Onlineabschluss keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag. Das Gesetz verlangt für Bestellungen im Internet eine unmissverständliche Schaltfläche, aus der die Zahlungspflicht hervorgeht. Ein Posten auf der Rechnung ist deshalb noch kein Beweis, dass du etwas bestellt hast.
So richtest du eine kostenlose Drittanbietersperre ein
Vorbeugen ist hier einfacher als streiten. Du kannst von deinem Mobilfunkanbieter verlangen, dass die Abrechnung von Leistungen Dritter über deinen Anschluss gesperrt wird. Diese Drittanbietersperre ist gesetzlich kostenlos, sie steht in § 61 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes. Das ist also kein Entgegenkommen deines Anbieters, sondern dein Recht. Ein Anruf beim Kundenservice oder ein Klick im Kundenkonto genügt meist. Bei vielen Anbietern lassen sich auch nur einzelne Dienste oder Kategorien sperren statt alles.
Zur Einordnung gehört auch, was die Sperre nicht leistet: Sie kündigt keinen bestehenden Vertrag, und sie schützt dich nicht vor Abo-Fallen, die über andere Zahlungswege laufen. Sie schließt genau einen Weg, dafür aber zuverlässig. Wenn Kinder mit deinem Vertrag surfen, ist sie besonders sinnvoll. Und unabhängig davon lohnt der Blick auf die Einzelposten deiner nächsten Rechnung, nicht nur auf den Betrag ganz unten.


