Der Zettel macht aus Hausrat noch kein Geschenk
Ein Umzug, eine entrümpelte Abstellkammer, und plötzlich steht eine Kiste mit Geschirr, Büchern und Kinderkram vor der Haustür. Obendrauf ein Pappschild: „Zu verschenken“. Brauchbare Sachen landen so nicht im Müll, und die nächste Person freut sich. Nur beantwortet der Zettel nicht, worauf es rechtlich ankommt: Wem gehört die Fläche, auf der die Kiste steht, und darfst du sie dafür nutzen?
Der Gehweg gehört nicht zu deiner Wohnung
Ein Bürgersteig ist öffentliche Verkehrsfläche. Dort darf jeder gehen, das ist der sogenannte Gemeingebrauch. Stellst du etwas darauf ab, nutzt du die Fläche über diesen Gemeingebrauch hinaus, und das ist rechtlich eine Sondernutzung. Die braucht grundsätzlich eine Erlaubnis. Das Prinzip steht für Bundesfernstraßen in § 8 des Bundesfernstraßengesetzes, für deinen Gehweg gelten das Straßengesetz deines Bundeslandes und die Sondernutzungssatzung deiner Stadt.
Deshalb kann dir niemand eine bundesweit gültige Zahl nennen. Welche Erlaubnisse und Ausnahmen gelten, erfährst du bei deiner Kommune, und auch die Höhe eines Bußgeldes hängt von den örtlichen Vorschriften und vom Einzelfall ab. Die Stadt Grimma schreibt ihren Bürgern klipp und klar, dass eine Verschenkekiste im öffentlichen Raum eine Genehmigung nach der Sondernutzungssatzung braucht, und empfiehlt stattdessen ausdrücklich das eigene Privatgrundstück. Bleibt deine Kiste zunächst unbehelligt stehen, kannst du daraus keine Erlaubnis ableiten.
Lässt die zuständige Stelle die Kiste räumen, können dir neben einem möglichen Bußgeld auch die Kosten dafür entstehen. Dass eine Kiste automatisch nach 24 Stunden zu Müll wird, stimmt dagegen nicht. Ob die Sachen als Abfall gelten, hängt nach § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz unter anderem davon ab, ob du sie zur weiteren Nutzung anbietest oder dich ihrer entledigst, entledigen willst oder entledigen musst. Eine feste Stundengrenze nennt das Gesetz nicht. Wenn der Karton allerdings drei Tage im Regen steht und niemand mehr etwas herausnimmt, fällt diese Beurteilung schnell gegen dich aus.
Im Hausflur zählt der Brandschutz
Im gemeinschaftlichen Hausflur kommen Brandschutz und Hausordnung dazu. Entscheidend ist, ob der Flur als Rettungsweg dient. Die Bauordnungen der Länder verlangen für notwendige Treppenräume und notwendige Flure, dass sie im Brandfall ausreichend lang nutzbar bleiben, in Nordrhein-Westfalen etwa in den §§ 33, 35 und 36 der Landesbauordnung. Dabei geht es nicht nur um die freie Durchgangsbreite. Auch brennbares Material im Fluchtweg ist ein Problem, weil sich Feuer daran weiterfrisst und Rauch den Weg unbenutzbar macht. Was im Treppenhaus stehen darf, regeln außerdem Mietvertrag und Hausordnung.
Die Haftung trifft dich nicht automatisch, sobald jemand stolpert. § 823 BGB setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus, und der Schaden muss darauf zurückgehen. Schaffst du eine vermeidbare Stolperstelle, an der ein Rollstuhl oder Kinderwagen nicht vorbeikommt, und verletzt sich deshalb jemand, kannst du wegen Fahrlässigkeit zum Schadensersatz verpflichtet sein.
So wirst du die Sachen ohne Ärger los
- Stell die Kiste auf dein eigenes Grundstück, betreut und so, dass niemand den Weg versperrt bekommt.
- Verabrede die Übergabe über Nachbarschafts-Apps oder Kleinanzeigen. Dann weißt du, wo die Sachen bleiben.
- Nutze den Verschenkemarkt deines Landkreises, viele Kommunen betreiben eigene Portale.
- Bring geeignete Bücher in den öffentlichen Bücherschrank und frag bei Basaren von Vereinen, Schulen und Kitas oder bei Flohmärkten nach den Teilnahmebedingungen.
- Frag beim Wertstoffhof nach Annahmezeiten für alles, was wirklich niemand mehr braucht, oder melde Sperrmüll an.
Wenn du die Kiste trotzdem an die Straße stellen willst, klär vorher bei deiner Stadt, ob du dafür eine Erlaubnis brauchst. Ein Platz dicht an der Hauswand und ein kurzer Nachmittag ersetzen diese Erlaubnis nicht, sie begrenzen nur den Ärger. Und nimm nur hinein, was du selbst noch nehmen würdest. Was am Abend übrig ist, holst du wieder rein. Das ist der Unterschied zwischen einer netten Geste und einer Ablagerung, die am Ende jemand anders wegräumt.


