Der Facharzt hat erst in fünf Monaten Zeit? Dann ruf 116117 an.
Stand: 15.09.2026
Du rufst in der Praxis an, nennst dein Anliegen und hörst: erst in fünf Monaten. Viele legen dann auf und warten. Dabei gibt es für gesetzlich Versicherte einen zweiten Weg, der im Gesetz steht. Die Terminservicestelle unter der bundesweiten Nummer 116117 muss dir einen Termin vermitteln. Kostenlos, telefonisch, online und per App. Was sie leisten muss und was nicht, regelt Paragraf 75 des Fünften Sozialgesetzbuchs ziemlich genau.
Der Code auf der Überweisung entscheidet
Für einen Facharzttermin brauchst du in der Regel eine Überweisung mit einem zwölfstelligen Dringlichkeitscode. Den trägt die überweisende Praxis ein, wenn sie die Sache für dringlich hält. Liegt eine Überweisung ohne Code vor, findet die Vermittlung innerhalb der Vier-Wochen-Frist nicht statt. Es lohnt sich also, schon in der Praxis danach zu fragen, statt später am Telefon zu merken, dass das Papier unvollständig ist.
Ganz ohne Code und ohne Überweisung geht es bei fünf Anlaufstellen: Hausarzt, Kinder- und Jugendarzt, Augenarzt, Frauenarzt und die psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und für Kinder. Wer also einen Augenarzt oder eine Frauenärztin sucht, kann sofort zum Hörer greifen.
Welche Fristen wirklich gelten
Die Terminservicestelle muss dir innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin vermitteln. Die Wartezeit bis zum Termin selbst darf dann vier Wochen nicht überschreiten. Zusammen sind das im ungünstigsten Fall rund fünf Wochen, aber eben nicht fünf Monate.
Für einige Bereiche gelten kürzere Fristen. Bei einem radiologischen Behandlungstermin sind es drei Wochen. Bei einer psychotherapeutischen Akutbehandlung sind es zwei Wochen. Einen Termin beim Haus-, Kinder- oder Jugendarzt soll die Stelle innerhalb von fünf Werktagen besorgen.
Und wenn es nicht klappt? Dann endet es nicht mit einem Achselzucken. Findet die Terminservicestelle in der Frist keinen niedergelassenen Facharzt, muss sie dir einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Nebenbei hilft die Stelle auch bei der Suche nach einer Hausarztpraxis, vermittelt telemedizinische Angebote und organisiert in Akutfällen die sofortige Versorgung.
Was du dafür in Kauf nimmst
Einen Wunschtermin bei einem bestimmten Arzt bekommst du nicht. Vermittelt wird, wer frei ist. Wer seit zwanzig Jahren zu derselben Praxis geht, findet das unbefriedigend.
Dazu kommt die Fahrerei. Gemessen wird am Weg zur nächstgelegenen geeigneten Praxis deiner Fachrichtung. Bei der allgemeinen fachärztlichen Versorgung musst du bis zu 30 Minuten zusätzliche Fahrzeit hinnehmen, bei der spezialisierten Versorgung bis zu 60 Minuten. Wer auf dem Land wohnt und kein Auto hat, sollte das vorher durchrechnen.
Nicht für jedes Anliegen gelten diese kurzen Fristen. Bei verschiebbaren Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen greifen weder die Vier-Wochen-Grenze noch die Pflicht, ersatzweise einen Krankenhaustermin anzubieten. Die jährliche Kontrolle ohne Beschwerden gehört dazu. Ob deine Sache dringlich ist, beurteilt die behandelnde Praxis anhand deiner Beschwerden.
Drei Wege führen zur Vermittlung, und sie sind gleichwertig: der Anruf unter 116117, das Online-Portal und die App. Wer ungern telefoniert oder tagsüber arbeitet, nimmt den digitalen Weg. Leg die Überweisung mit dem Code bereit, bevor du anfängst, dazu deine Kontaktdaten und die Postleitzahl.
Ein Hinweis noch zu Online-Portalen privater Anbieter: Dort stehen Kassentermine und Selbstzahlertermine oft nebeneinander. Wer nicht aufpasst, bucht eine Leistung, die er selbst bezahlt. Die Vermittlung über die 116117 ist dagegen kostenlos und richtet sich an gesetzlich Versicherte. Und im Notfall gilt ohnehin etwas anderes: Dann ist die 112 zuständig, nicht die Terminvermittlung.


