Der nächste Sommer kommt bestimmt und dann heißt es wieder: Grillzange raus und die Bratwurst auf den Grill. Nicht jeder hat da seinen Spaß daran, wie regelmäßige Gerichtsprozesse zeigen. Die ein oder andere gute Nachbarschaft wurde schon durch Streit um den Qualm des Holzkohlengrills zerstört. Mit diesem Guide kommen Sie durch die Grillsaison.
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Ja. Sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Einige Vermieter haben entsprechende Verbotsklauseln in den Mietverträgen aufgenommen. Ist ein entsprechender Passus vorhanden, müssen Sie sich auch daran halten. Was Sie noch alles auf dem Balkon dürfen oder nicht, finden Sie hier.
Wie oft darf ich Grillen?
Diese Frage ich nicht leicht zu beantworten. Gerichte haben sich in unzähligen Prozessen mit diesem Thema beschäftigt. Einige haben geurteilt, dass vier mal grillen pro Saison erlaubt ist, andere Gerichte erlaubten das Grillen einmal pro Woche. Eine pauschale Regel gibt es nicht. Wichtig ist aber eines: Sie dürfen Ihre Nachbarn nicht belästigen. Fühlt der sich durch das Grillen gestört, kann Ihnen der Grillspaß schnell untersagt werden.
Darf ich im eigenen Garten grillen?
Grundsätzlich ja. Und die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier Nachbarn stören, ist natürlich schon aufgrund des meist vorhandenen Abstands geringer. Auch hier gilt: Handelt es sich um einen Garten der zu einer Mietwohnung bzw. einem Miethaus gehört, so kann ihr Vermieter eine entsprechende Klausel im Mietvertrag einbauen.
Darf ich im Park grillen?
Kommt auf den Park an. Jede Gemeinde, jede Stadt hat hier unterschiedliche Regelungen. Meist sind Grillplätze gesondert ausgewiesen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach. Wildgrillen in Parks – oder noch schlimmer: im Wald – wird bestraft. Die Bußgelder können hier je nach Fall bis zu 10.000 Euro betragen!
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