Laub auf dem Gehweg: Wer fegen muss und wann es teuer werden kann

Nasses Laub ist eine Rutschfalle

Stand: 22.10.2026

Im Herbst sieht der Bürgersteig bunt und harmlos aus. Wird das Laub nass, entsteht eine glitschige Schicht, auf der Fußgänger und Radfahrer schnell ausrutschen. Deshalb ist geregelt, wer den Gehweg frei halten muss. Wer diese Pflicht verletzt und damit einen Sturz verursacht, kann dafür haften.

Für die Sicherheit auf öffentlichen Wegen sind zunächst Städte und Gemeinden verantwortlich. Für die Gehwege übertragen sie diese Pflicht aber meist per Satzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wie das bei dir aussieht, steht in der Straßenreinigungssatzung deiner Gemeinde. Die findest du meist auf der Internetseite der Stadt, oder du fragst im Rathaus nach.

Eigentümer oder Mieter: Wer muss fegen?

Hat die Gemeinde dir als Eigentümer die Gehwegreinigung übertragen, musst du dafür sorgen, dass sie zuverlässig erledigt wird. Du kannst selbst fegen oder jemanden beauftragen, etwa einen Hausmeister, einen Reinigungsdienst oder deine Mieter. Das gilt auch, wenn du gar nicht im Haus wohnst. Ganz raus bist du nach dem Abgeben aber nicht: Du musst kontrollieren, ob wirklich gefegt wird. Vernachlässigst du das und trägt es zu einem Unfall bei, kannst du haften.

Als Mieter musst du nur fegen, wenn das in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Eine Regel, die nur in der Hausordnung steht, reicht nach Auskunft des Deutschen Mieterbunds nicht aus. Ein Gewohnheitsrecht, nach dem immer die Leute im Erdgeschoss fegen, gibt es ebenfalls nicht. Beauftragt der Vermieter einen Hausmeister, darf er die Kosten nur dann über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Prüfe deshalb zuerst deinen Mietvertrag.

Wann und wie oft gefegt werden muss

Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht, die Zeiten legt die Satzung fest. Laut NDR ist es in vielen Gemeinden üblich, bei Bedarf mindestens einmal am Tag zu fegen, werktags zwischen 7 und 20 Uhr, Samstag eingeschlossen, und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Wie oft du darüber hinaus ran musst, hängt von Laubmenge, Wetter und Rutschgefahr ab. Nicht jedes Blatt muss sofort weg. Liegt aber eine dichte Laubschicht oder ist das Laub nach Regen oder einer frostigen Nacht glatt, solltest du nicht bis zum nächsten üblichen Termin warten.

Ärgerlich für viele: Bist du für den Gehweg zuständig, musst du grundsätzlich auch das Laub vom Baum des Nachbarn wegräumen. Ob du gegen den Nachbarn etwas in der Hand hast, ist eine andere Frage. Halten seine Bäume die vorgeschriebenen Abstände ein, kannst du wegen des natürlichen Laubfalls in der Regel weder Geld noch das Fällen des Baums verlangen.

Wohin mit den Blättern und was nicht erlaubt ist

Auf die Straße fegen ist tabu. Das Laub kann Gullys verstopfen, und die Gemeinde kann das als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Kleinere Mengen gehören in die Biotonne oder auf den Kompost. Für größere Mengen gibt es vielerorts Sammelstellen oder Wertstoffhöfe, einige Städte verkaufen spezielle Laubsäcke, die abgeholt werden. Wo du abgeben kannst und ob das etwas kostet, erfährst du beim örtlichen Entsorger. Im eigenen Garten darf ein Laubhaufen in der Ecke liegen bleiben, Igel nutzen ihn gern als Winterquartier.

Für Laubbläser und Laubsauger gelten in Wohngebieten feste Zeiten: werktags, also auch samstags, nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen bleiben sie grundsätzlich aus. Für Geräte mit dem EU-Umweltzeichen fallen die Pausen am Morgen, am Mittag und am Abend weg, sie dürfen werktags von 7 bis 20 Uhr laufen. Ein Akku allein macht ein Gerät nicht zur Ausnahme, und vor Ort können strengere Regeln gelten. Für einen Gehweg reichen Besen oder Rechen ohnehin.

Und wenn doch jemand stürzt? Ein Sturz bedeutet nicht automatisch, dass du zahlen musst. Eine Haftung kommt in Betracht, wenn du deine Pflicht schuldhaft verletzt hast, etwa weil das Laub tagelang liegen blieb, und der Sturz genau darauf zurückgeht. War der Gestürzte selbst unvorsichtig, kann das seinen Anspruch mindern. Als Eigentümer lohnt der Blick in die Police, ob deine Haftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht solche Fälle abdeckt.

Ein paar Blätter machen dich also nicht gleich haftbar. Kontrolliere den Gehweg regelmäßig, besonders nach Regen, und räume gefährliche Laubansammlungen weg. Was genau für dich gilt, steht in der Satzung deiner Gemeinde und in deinem Mietvertrag.

Das könnte dich auch interessieren...

Transparenzhinweis

Anzeigen, Banner oder Links, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link ein Produkt erwirbst oder einen Vertrag abschließt erhalten wir dafür eine Werbekostenerstattung. Dadurch können wir viele unserer Inhalte für dich kostenfrei anbieten. Für dich entsteht dadurch kein Nachteil.