Erst der Ärger, dann der Antrag
Stand: 21.10.2026
Der Zug kommt eine Stunde zu spät, der Anschluss ist weg. Bekommst du dafür etwas zurück? Ja, aber nur, wenn du es beantragst, denn die Bahn zahlt nicht von sich aus. Die Rechte gelten im regulären Eisenbahnverkehr, von der S-Bahn bis zum ICE, nicht aber bei U-Bahn und Straßenbahn.
Schritt eins und zwei: Verspätung festhalten, Weiterfahrt richtig wählen
Schritt eins: Lass dir die Verspätung vom Zugpersonal bestätigen und bewahre Ticket und Belege auf. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielbahnhof deiner Fahrkarte, nicht die eines einzelnen Zuges. Für die ganze Verbindung zählt das aber nur, wenn du sie als durchgehende Fahrkarte gebucht hast. Wer mit dem Deutschlandticket zum separat gebuchten ICE fährt und ihn verpasst, hat keinen Anspruch.
Schritt zwei: Ist am Ziel eine Verspätung von mindestens 20 Minuten absehbar, darfst du einen anderen Zug nehmen. Beim Sparpreis entfällt die Zugbindung automatisch. Mit einem normalen Nahverkehrsticket darfst du in einen Fernzug ohne Reservierungspflicht steigen, kaufst das Ticket aber erst und bekommst den Preis danach erstattet. Das gilt nicht für stark ermäßigte Tickets wie das Deutschlandticket oder Ländertickets. Hier zahlt die Bahn den Fernzug nur in Ausnahmefällen wie dem Ausfall der letzten Verbindung, und dann bis 120 Euro.
Schritt drei: Die Beträge kennen
- Entschädigung: Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel bekommst du 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent, als Geld oder Gutschein. Bei Hin- und Rückfahrt zählt der Preis der betroffenen Strecke. Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt.
- Zeitkarten: Pauschalen je Verspätungsfall: 1,50 Euro im Nahverkehr, 5 Euro im Fernverkehr, 2. Klasse, höchstens 25 Prozent des Kartenwerts. Das gilt auch für das Deutschlandticket: 1,50 Euro je Fall ab 60 Minuten. Sammle die Fälle und reiche sie gebündelt ein, sonst bleibst du unter der 4-Euro-Grenze.
- Erstattung: Ist schon vor der Abfahrt eine Stunde Verspätung absehbar, kannst du die Fahrt absagen und bekommst den vollen Fahrpreis zurück. Brichst du ab, weil die Reise ihren Zweck nicht mehr erfüllt, und fährst zum Start zurück, wird auch der genutzte Teil erstattet.
- Taxi und Hotel: Bis zu 120 Euro Taxikosten werden ersetzt, wenn deine geplante Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und mindestens 60 Minuten Verspätung zu erwarten sind, oder wenn die letzte Verbindung des Tages ausfällt und du dein Ziel sonst nicht bis Mitternacht erreichst. Ersatz der Bahn hat Vorrang, und du musst versucht haben, das Personal zu erreichen. Ein Hotel wird in angemessener Höhe ersetzt, wenn wegen der Störung eine Übernachtung nötig wird und die Bahn keine Unterkunft stellt.
- Weiterfahrt auf eigene Faust: Informiert dich die Bahn innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des verspäteten Zuges oder des verpassten Anschlusses nicht über Alternativen, darfst du mit anderen Bahnunternehmen, Fernbus oder Regionalbus weiterfahren und die notwendigen Kosten einreichen. Taxi, Flug und private Abholung zählen nicht.
Schritt vier und fünf: Einreichen, Frist beachten, notfalls schlichten lassen
Schritt vier: Online gekaufte Tickets reklamierst du im DB-Kundenkonto oder in der App DB Navigator und lädst Belege dort hoch. Für Papiertickets gibt es das Fahrgastrechte-Formular für das Servicecenter Fahrgastrechte oder das Reisezentrum. Tickets anderer Anbieter reklamierst du direkt dort.
Zur Frist: Die Deutsche Bahn nennt für die Anmeldung der Ansprüche zwölf Monate, die EU-Regel für Beschwerden drei Monate. Reiche den Antrag möglichst innerhalb von drei Monaten ein.
Schritt fünf: Lehnt das Unternehmen endgültig ab oder antwortet nach angemessener Zeit nicht, hilft kostenlos die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, die frühere söp. Voraussetzung ist eine vorherige Beschwerde beim Unternehmen. 2025 schloss sie über 46.000 Verfahren ab, mehr als 85 Prozent mit Einigung.
Und wann gibt es nichts? Seit Juni 2023 kann die Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen entfallen, die sich trotz zumutbarer Vorsorge nicht vermeiden ließen, nachweisen muss das die Bahn. Beispiele sind große Naturkatastrophen, extreme Witterung, Personen im Gleis, Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätze. Ein gewöhnliches Unwetter reicht dafür nicht, das sagt die Bahn selbst. Eigener Personalstreik, gewöhnliche technische Störungen und Baustellen befreien sie grundsätzlich nicht, und die Erstattung bei Nichtantritt bleibt bestehen.
Beim Deutschlandticket ergeben drei Verspätungsfälle im Monat 4,50 Euro. Bei 90 Euro für die einfache ICE-Fahrt sind es ab 60 Minuten 22,50 Euro, ab 120 Minuten 45 Euro, sofern kein Ausschlussgrund greift. Kleine Beträge im Nahverkehr, spürbare im Fernverkehr, in beiden Fällen nur auf Antrag.

