Plötzlich ein neuer Stromanbieter
Erst kommt der Anruf, angeblich von deinen Stadtwerken oder einem „Partner“ deines Versorgers. Ein paar Tage später liegt eine Vertragsbestätigung im Briefkasten. Oder dein bisheriger Anbieter schreibt, er habe deine Kündigung erhalten. Dabei wolltest du gar nicht wechseln. Untergeschobene Strom- und Gasverträge sind ein Dauerärgernis. Bei der Bundesnetzagentur gingen 2025 knapp 40.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ein, 11,5 Prozent davon drehten sich um Energieverträge.
Schon seit Juli 2021 müssen Strom- und Gasverträge mit Privatkunden in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS. Ausgenommen ist nur die Grundversorgung. Ein Vertrag, der nur am Telefon oder an der Haustür mündlich „abgeschlossen“ wurde, ist nicht wirksam. Eine Bestätigung, die dir der Anbieter einfach zuschickt, ersetzt deine Zustimmung nicht.
Schnell sein lohnt sich
Beim Strom geht der technische Wechsel seit Juni 2025 an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden über die Bühne. Deine vertraglichen Kündigungsfristen gelten zwar weiter, trotzdem kann ein ungewollter Wechsel schneller angestoßen sein, als du denkst. Je früher du reagierst, desto weniger Aufwand hast du hinterher.
Unterscheide zwei Fälle. Fall eins: Du hast nie zugestimmt. Dann gibt es keinen gültigen Vertrag, und du widersprichst. Fall zwei: Du hast am Telefon Ja gesagt und danach zum Beispiel per E-Mail einen Vertrag bestätigt, bereust es aber. Dann hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht. Hat dich der Anbieter nicht richtig über dein Widerrufsrecht informiert, kann die Frist länger laufen.
Drei Schreiben, die du jetzt verschicken solltest
- An den neuen Anbieter: Hast du nie zugestimmt, bestreite den Vertrag und widersprich Belieferung und Zahlungsforderungen. Schreib dazu, dass es keinen Vertrag in Textform gibt, und widerrufe vorsorglich. Hast du zugestimmt, erkläre innerhalb der Frist den Widerruf. In beiden Fällen widerrufst du auch die Vollmacht, deinen alten Vertrag zu kündigen, falls du eine erteilt hast. Die Verbraucherzentralen bieten dafür kostenlose Musterbriefe an.
- An deinen bisherigen Anbieter: Teile mit, dass du die Kündigung nicht wolltest. Hast du keine Vollmacht erteilt, schreib das ausdrücklich dazu. Bitte darum, deinen bisherigen Vertrag fortzusetzen, und lass dir bestätigen, ob und ab wann das klappt. Automatisch passiert das nicht.
- An deinen Netzbetreiber: Frag nach, wer dich gerade tatsächlich beliefert. Den Netzbetreiber findest du auf deiner Stromrechnung.
Schick die Schreiben so, dass du den Zugang beweisen kannst. Die Verbraucherzentrale rät zu Fax oder Einschreiben. Unterschreiben musst du einen Widerruf nicht, aber bewahre eine Kopie und den Versandnachweis auf. Hebe außerdem die Vertragsbestätigung auf und notiere Datum und Uhrzeit des Anrufs. Bucht der neue Anbieter trotzdem Abschläge ab, fordere das Geld schriftlich zurück und prüfe gegebenenfalls, ob du die Lastschrift bei deiner Bank zurückgeben kannst. Eine Rückbuchung klärt allerdings nicht, ob dem Anbieter eine Zahlung zusteht.
Wenn der Anbieter nicht einlenkt
Beschwere dich schriftlich beim Unternehmen. Es muss innerhalb von vier Wochen nach Eingang deiner Beschwerde antworten. Lehnt es ab oder kommt keine Antwort, kannst du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Verfahren ist für dich kostenlos, nur bei offensichtlich missbräuchlichen Anträgen kann ein Entgelt von höchstens 30 Euro fällig werden.
Den Werbeanruf selbst kannst du online bei der Bundesnetzagentur melden. Das macht den Vertrag zwar nicht rückgängig, hilft der Behörde aber, gegen unseriöse Vermittler vorzugehen. 2025 bearbeitete sie 13 große Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, nicht nur bei Energie. Die Bußgelder summierten sich auf knapp 1,1 Millionen Euro.
Gib bei unerwarteten Anrufen und Vertreterbesuchen weder deine Adresse noch deine Zählernummer heraus, und bestätige auch keine Daten, die der Anrufer angeblich schon hat. Interessiert dich ein Angebot, lass es dir zuschicken und prüfe Anbieter, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist, bevor du zustimmst. Auch mit dem Gesetz auf deiner Seite kostet so ein Fall Zeit und Nerven. Wer schnell reagiert und alles schriftlich festhält, hat aber gute Chancen, den ungewollten Vertrag wieder loszuwerden.


