Zuzahlungen steigen 2027: So schützt dich die Belastungsgrenze

Ab Januar steigen die Zuzahlungen

Stand: 29.09.2026

Wer regelmäßig günstige Medikamente, Physiotherapie oder einen Klinikaufenthalt braucht, zahlt ab dem 1. Januar 2027 mehr dazu. Das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht seit dem 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Es hebt die festen Mindest- und Höchstbeträge der Zuzahlungen um die Hälfte an. Unverändert bleibt dagegen die Obergrenze, die dich vor zu hohen Zuzahlungen schützt. Die Kasse sagt dir aber nicht von sich aus, wann du sie erreicht hast.

Das ändert sich zum Jahreswechsel:

  • Arzneimittel und Hilfsmittel wie Rollator oder Kompressionsstrümpfe: weiterhin 10 Prozent des Preises, aber mindestens 7,50 Euro statt 5 Euro und höchstens 15 Euro statt 10 Euro. Kostet das Mittel weniger, zahlst du nicht mehr als den Preis. Bei einem Medikament für 80 Euro bleibt es bei 8 Euro. Für Verbrauchsartikel wie Inkontinenzhilfen gilt eine eigene Monatsregel.
  • Krankenhaus und stationäre Reha: 15 Euro statt 10 Euro pro Tag. Im Krankenhaus fällt das höchstens für 28 Tage im Jahr an, also bis zu 420 Euro statt 280 Euro.
  • Heilmittel wie Physiotherapie: 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro statt 10 Euro je Verordnung.

Kinder und Jugendliche unter 18 bleiben grundsätzlich befreit. Ausnahme sind etwa Fahrkosten.

So rechnest du deine persönliche Grenze aus

Mehr als 2 Prozent deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt musst du für Zuzahlungen nicht ausgeben. So steht es in § 62 SGB V. Gezählt wird pro Kalenderjahr, und zwar gemeinsam mit deinen Angehörigen im Haushalt: Einnahmen und Zuzahlungen von Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner und Kindern werden zusammengerechnet. Wer nur mit dir zusammenwohnt, zählt nicht dazu.

Für Angehörige gibt es Freibeträge. 2026 sind das laut Verbraucherzentrale 7.119 Euro für den Partner und 9.756 Euro je Kind. Die Werte für 2027 stehen noch nicht fest. Ein Beispiel mit den heutigen Zahlen: Eine alleinstehende Rentnerin mit 18.000 Euro Bruttorente im Jahr kommt auf eine Grenze von 360 Euro. Braucht sie ab Januar jeden Monat drei günstige Medikamente zum Mindestbetrag, sind das allein 270 Euro. Dazu ein paar Tage Krankenhaus, und die Grenze ist erreicht.

Für Menschen mit Bürgergeld oder Grundsicherung gilt ein pauschaler Wert. 2026 liegt ihre Grenze damit bei 135,12 Euro im Jahr, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 67,56 Euro.

Ein Prozent für chronisch Kranke, aber nicht automatisch

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung sinkt die Grenze auf 1 Prozent. Eine Diagnose allein reicht dafür nicht. Laut Chroniker-Richtlinie musst du mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt worden sein. Dazu kommt eines von drei Merkmalen: Pflegegrad 3 bis 5, ein Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent, die zumindest auch auf dieser Krankheit beruhen, oder eine Dauerversorgung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhaft schlechtere Lebensqualität droht. Die Dauerbehandlung bescheinigt deine Praxis, Pflegegrad und Behinderungsgrad belegst du mit den amtlichen Bescheiden. Wer jünger ist, muss zudem teils eine Beratung zur Krebsfrüherkennung nachweisen. Deine Kasse sagt dir, was für dich gilt.

Quittungen sammeln und Befreiung beantragen

Apotheke, Klinik und Physiopraxis müssen dir jede Zuzahlung quittieren. Heb diese Belege auf, am besten in einer Mappe pro Jahr. Viele Apotheken drucken dir auf Wunsch auch eine Jahresübersicht aus. Sobald du die Grenze erreicht hast, schickst du die Quittungen mit einem Einkommensnachweis an deine Krankenkasse. Sie stellt dir dann eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Hast du mehr gezahlt, als du musstest, bekommst du den Überschuss zurück.

Die Befreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Quittungen aus 2026 zählen nicht für 2027. Und es zählen nur gesetzliche Zuzahlungen. Rezeptfreie Mittel, private Rechnungen oder der Aufpreis für ein teureres Medikament gehören nicht dazu.

Manche Kassen bieten an, den Grenzbetrag zu Jahresbeginn vorab zu zahlen. Das spart den Papierkram. Brauchst du im Jahr dann doch weniger, bekommst du den Rest aber in der Regel nicht zurück. Das passt also nur, wenn du sicher bist, dass du die Grenze ohnehin erreichst.

Die Belastungsgrenze macht die Reform nicht ungeschehen. Wer bisher knapp unter der Grenze lag, zahlt künftig mehr. Wer viele Medikamente braucht, erreicht sie ab 2027 dagegen früher. Leg deine Quittungsmappe für 2027 deshalb schon im Januar an.

Das könnte dich auch interessieren...

Transparenzhinweis

Anzeigen, Banner oder Links, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link ein Produkt erwirbst oder einen Vertrag abschließt erhalten wir dafür eine Werbekostenerstattung. Dadurch können wir viele unserer Inhalte für dich kostenfrei anbieten. Für dich entsteht dadurch kein Nachteil.