Die Einbruchsaison beginnt, und viele Wertsachen sind schlechter versichert als gedacht
Stand: 19.10.2026
Am 25. Oktober, dem Tag der Zeitumstellung, ist Tag des Einbruchschutzes. Für 2025 zählt die Kriminalstatistik 82.920 Wohnungseinbrüche samt Versuchen, im Jahr davor waren es 78.436. Knapp 45 Prozent blieben im Versuch stecken, die Polizei sieht darin ein Zeichen, dass gesicherte Fenster und Türen wirken. Der Versichererverband GDV beziffert den durchschnittlichen Schaden eines versicherten Einbruchs für 2024 auf 3.800 Euro. Viele gehen davon aus, dass die Hausratversicherung alles ersetzt, was fehlt. Für Schmuck, Bargeld und Urkunden gilt das in den meisten Verträgen nur bis zu festen Grenzen.
Welche Grenzen für Wertsachen gelten
Die Hausratversicherung behandelt Wertsachen gesondert. Dazu zählen Bargeld und Guthaben auf Geldkarten, Urkunden wie Sparbücher und Wertpapiere, außerdem Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und alles aus Gold oder Platin. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst, Silber und Antiquitäten über 100 Jahre gehören auch dazu, Möbel ausgenommen. Erste Grenze: Laut Verbraucherzentrale ersetzt die Versicherung Wertsachen je Schadenfall meist nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Bei 60.000 Euro Versicherungssumme sind das 12.000 Euro für alle Wertsachen zusammen. Günstige Tarife liegen laut Finanztip teils bei 10 Prozent, andere Tarife bieten höhere Grenzen.
Die zweite Grenze trifft Bargeld, Urkunden und Schmuck, wenn sie nicht in einem vom Versicherer anerkannten Wertschutzschrank liegen. Dann gelten noch einmal eigene Höchstbeträge, und wie hoch die sind, steht nur in deinem Vertrag. Der GDV nennt für Bargeld bei vielen Versicherern 1.000 bis 2.000 Euro oder ein Prozent der Versicherungssumme, Finanztip beobachtet je nach Tarif 1.000 bis 3.500 Euro. Für Schmuck und Gold außerhalb des Tresors sind laut Finanztip rund 20.000 Euro verbreitet. Beide Grenzen wirken zusammen: Liegt deine Gesamtgrenze bei 12.000 Euro, bleibt es höchstens dabei, auch wenn die Schmuckgrenze höher ist. Lies die Entschädigungsgrenzen deshalb vor dem Abschluss selbst nach.
Was ein Tresor bringt und was er nicht bringt
Ein anerkannter Tresor kann höhere Entschädigungen für die Sachen ermöglichen, die darin liegen. Die vereinbarte Gesamtgrenze bleibt bestehen, solange du nichts anderes vereinbarst. Damit der Versicherer den Schrank anerkennt, muss er in der Regel ein Mindestgewicht haben oder nach Herstellervorgaben fachmännisch verankert oder in Wand oder Boden eingelassen sein. Verbreitet ist die Marke 200 Kilogramm. Die Stiftung Warentest rät für private Haushalte zu einem Sicherheitsschrank der Klasse S2, wenn möglich an zwei Seiten verankert und vom Fachbetrieb montiert. Der Prüfverband VdS nennt für diese Klasse einen unverbindlichen Deckungsrichtwert von 30.000 Euro, für die kleinere Klasse S1 nur 5.000 Euro. Schwerere Wertschutzschränke tragen stattdessen Widerstandsgrade, für den niedrigsten Grad N liegt der Richtwert bei privater Nutzung bei 40.000 Euro. Diese Richtwerte sind keine Zusage deiner Versicherung. Ein Safe ohne Prüfsiegel beeindruckt laut Stiftung Warentest weder Einbrecher noch Versicherer.
Deshalb die Reihenfolge: Erst beim Versicherer schriftlich klären, welche Klasse, welche Montage und welche Beträge er akzeptiert, dann kaufen. Wer mehr Werte zu Hause hat, als die Grenzen hergeben, kann die Grenzen gegen Aufpreis erhöhen, Wertsachen gesondert versichern oder ein Bankschließfach mieten. Dort gilt: Der Inhalt ist in der Hausratversicherung nur mitversichert, wenn der Tarif das ausdrücklich einschließt.
Dein Vertragscheck in fünf Schritten
- Bestand erfassen: Welche Geldbeträge liegen zu Hause, und was würde es heute kosten, Schmuck, Gold oder Uhren neu zu beschaffen? Der alte Kaufpreis zählt nicht.
- Beide Grenzen nachlesen: Im Vertrag nach „Wertsachen“ und „Entschädigungsgrenzen“ suchen. Erst die Gesamtgrenze, dann die Beträge außerhalb des Tresors.
- Nachweise sichern: Rechnungen, Gutachten, Seriennummern und Fotos sammeln und außerhalb der Wohnung aufbewahren. Fotos zeigen, dass es das Stück gab, nicht automatisch, was es wert war.
- Verhalten kennen: Steigt jemand durch eine offen gelassene Terrassentür ein, fehlt oft schon der versicherte Einbruch. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen, manche Verträge verzichten darauf. Prüf, ob deiner dazugehört.
- Nach dem Einbruch: Sofort Polizei und Versicherer informieren, Karten sperren, zügig eine Liste der gestohlenen Sachen mit Beschreibung, Wertangaben und Belegen an beide schicken.
Zur Einordnung: Knapp ein Fünftel der Hausrattarife ist im aktuellen Test der Stiftung Warentest durchgefallen, darunter auch teure. Der Tresor löst das nicht, er verschiebt nur eine der beiden Grenzen. Ob dein Schmuck im Ernstfall ersetzt wird, entscheidet sich an den Beträgen in deinem Vertrag und an den Belegen, die du vorher gesammelt hast.


