Zahnersatz ab 2027: So sicherst du dir noch den höheren Kassenzuschuss

Weniger Zuschuss ab Januar

Stand: 27.09.2026

Brauchst du eine Krone, eine Brücke oder eine Prothese, gibt deine gesetzliche Krankenkasse ab 2027 weniger dazu. Der Grund ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli beschlossen und am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Für Festzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinken die Sätze um zehn Prozentpunkte. Die Behandlung selbst wird dadurch nicht teurer. Bei gleichen Kosten bleibt aber ein größerer Teil an dir hängen.

Die neuen Sätze sehen so aus:

  • Ohne Bonusheft: 50 statt bisher 60 Prozent
  • Fünf Jahre lückenlos beim Zahnarzt: 60 statt 70 Prozent
  • Zehn Jahre lückenlos: 65 statt 75 Prozent

Wichtig ist die Bezugsgröße. Die Prozente beziehen sich auf die festgelegten Kosten der sogenannten Regelversorgung, also der einfachen Standardlösung für deinen Befund. Suchst du dir etwas Aufwendigeres aus, etwa ein Implantat statt einer Brücke, zahlst du den Aufpreis ohnehin selbst. Ein Rechenbeispiel: Du wählst die Regelversorgung, und sowohl die festgelegten Kosten als auch deine Rechnung liegen bei 1.000 Euro. Ohne Bonusheft gab die Kasse bisher 600 Euro dazu, künftig sind es 500 Euro. Dein Eigenanteil steigt von 400 auf 500 Euro, also um ein Viertel.

Entscheidend ist das Datum der Bewilligung

Im Gesetz steht ausdrücklich: Für alle Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, gilt noch das alte Recht. Es kommt also darauf an, wann deine Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt. Dass der Zahnarzt ihn schreibt oder du ihn einreichst, reicht nicht aus. Die Behandlung muss dagegen nicht bis Silvester erledigt sein. Sie muss aber in die Zeit fallen, in der die Genehmigung gilt.

Das heißt: Steht bei dir ohnehin Zahnersatz an, sprich jetzt mit deiner Praxis. Lass dir den Heil- und Kostenplan rechtzeitig ausstellen und reiche ihn so früh ein, dass die Kasse noch vor dem Jahreswechsel entscheiden kann. Rund um Weihnachten kann die Bearbeitung länger dauern.

Die Genehmigung gilt allerdings nur befristet. Laut Verbraucherzentrale ist der Heil- und Kostenplan ein halbes Jahr gültig. In dieser Zeit muss der Zahnersatz eingesetzt sein. Klappt das nicht, kannst du bei der Kasse eine Verlängerung beantragen. Ob der alte Zuschuss dann auch nach einer Verlängerung oder einer größeren Planänderung erhalten bleibt, solltest du vorher mit deiner Kasse klären. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Lass dich aber nicht zu einer Behandlung drängen, die du gar nicht brauchst. Der Stichtag ist ein Grund, Notwendiges nicht aufzuschieben. Er ist kein Grund, auf Vorrat Kronen zu machen.

Diese Zuschläge bringt dir das Bonusheft

Mit einem lückenlosen Bonusheft holst du auch nach der Reform zehn bis fünfzehn Prozentpunkte mehr heraus. Als Erwachsener musst du dafür mindestens einmal pro Kalenderjahr zur Kontrolle. Geh also noch in diesem Jahr hin, falls der Termin 2026 fehlt. Hast du das Heft verloren, frag in deiner Zahnarztpraxis, ob sie dir die Besuche nachträglich bestätigen kann.

Zwei Ausnahmen helfen dir, falls es eine Lücke gibt. Das Jahr 2020 zählt wegen der Pandemie nicht als Unterbrechung. Und bei einer einmaligen Lücke innerhalb der zehn Jahre kann die Kasse in einem begründeten Ausnahmefall trotzdem den höchsten Bonus gewähren, wenn du deine Zähne regelmäßig gepflegt hast. Das ist allerdings eine Kann-Regel, kein Anspruch.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es die sogenannte Härtefallregelung. Erfüllst du ihre Voraussetzungen und wählst die Regelversorgung, übernimmt die Kasse deren Kosten weiterhin komplett. Die Einkommensgrenze liegt 2026 laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung bei 1.582 Euro brutto im Monat für Alleinstehende. Welche Grenze 2027 gilt und ob du darunter fällst, erfährst du bei deiner Kasse.

Lohnt sich jetzt eine Zusatzversicherung?

Die Stiftung Warentest hat 278 Tarife verglichen und findet auch gute und günstige Angebote. Sie weist aber auch darauf hin, dass nur einzelne Tarife für Zahnprobleme zahlen, die schon bekannt sind. Hat dein Zahnarzt dir eine Krone also bereits angeraten, springt eine neue Versicherung dafür in der Regel nicht ein. Achte außerdem auf Wartezeiten und auf Höchstbeträge in den ersten Jahren.

Worauf du beim Abschluss sonst achten solltest, habe ich in meinem Beitrag zur Zahnzusatzversicherung zusammengefasst.

Zur Einordnung: Die Zuschusssätze fallen auf das Niveau von vor Oktober 2020 zurück. Wer jetzt Zahnersatz braucht, sollte sich um eine rechtzeitige Genehmigung kümmern. Alle anderen pflegen ihr Bonusheft und rechnen in Ruhe, ob eine Zusatzversicherung zu ihnen passt.

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