Deine Wärmepumpe heizt vielleicht zum Haushaltspreis
Stand: 21.10.2026
Wärmepumpe neu, Stromvertrag alt: So geht es vielen Haushalten. Die Stiftung Warentest hat vier Monate lang Stromtarife für Wärmepumpen beobachtet, die über einen eigenen Zähler laufen. Die günstigen Angebote kosteten im Schnitt weniger als 22 Cent je Kilowattstunde. Normaler Haushaltsstrom liegt für Neukunden derzeit meist etwas über 30 Cent. Bei 6.000 Kilowattstunden im Jahr machen schon fünf Cent Unterschied 300 Euro aus.
Der Unterschied kommt aus den Netzentgelten, der Gebühr für die Stromleitungen, die rund ein Viertel des Strompreises ausmachen. Für Wärmepumpen, die der Netzbetreiber bei Engpässen drosseln darf, sind sie gesetzlich reduziert. Diesen Rabatt gibt es in drei Varianten.
Drei Varianten, und eine davon gilt automatisch
Variante eins ist eine jährliche Pauschale, die auch ohne eigenen Wärmepumpenzähler funktioniert. Der Netzbetreiber verrechnet sie mit deinem Stromanbieter. Die Bundesnetzagentur nennt 110 bis 190 Euro nach Stand 2023, den aktuellen Wert nennt das Preisblatt deines Netzbetreibers. Wählst du weder bei der Anmeldung der Wärmepumpe noch beim Stromvertrag etwas anderes, rechnet der Netzbetreiber nach dieser Variante ab.
Variante zwei braucht einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe. Dafür sinkt der Netzentgelt-Anteil am Arbeitspreis um 60 Prozent, und für den zweiten Zähler darf der Netzbetreiber keinen Netzentgelt-Grundpreis verlangen. Wichtig: Nur der Netzanteil wird billiger, nicht der ganze Strompreis. Variante drei ergänzt die Pauschale um zeitabhängige Netzentgelte und braucht ein intelligentes Messsystem. Ob sie günstiger ist, hängt davon ab, wie viel deine Wärmepumpe in den günstigen Zeitfenstern verbraucht.
Die Reduzierung bekommt zunächst dein Stromanbieter. Weitergeben muss er sie nicht, sagt die Bundesnetzagentur. Viele tun es freiwillig oder per Vertrag, manche erst mit Verzögerung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät deshalb, sich die Weitergabe vor dem Vertragsabschluss bestätigen zu lassen.
Wann sich der zweite Zähler rechnet
Der eigene Zähler kostet. Der ADAC rechnet mit rund 140 bis 220 Euro im Jahr für den zweiten Grundpreis und den Messstellenbetrieb, dazu kommen einmalig Elektroarbeiten. Muss der Zählerschrank erneuert werden, wird es schnell vierstellig. Eine feste Verbrauchsgrenze gibt es nicht. Als Faustregel nennt der ADAC 3.000 bis 4.500 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom im Jahr. Sein Rechenbeispiel: 5.000 Kilowattstunden, 23 statt 31 Cent, macht 400 Euro Ersparnis, nach Abzug der laufenden Zusatzkosten bleiben rund 220 Euro. Nicht eingerechnet sind die Umbaukosten und die Pauschale, die du bei Variante eins bekämst.
Wer eine Photovoltaikanlage hat, rechnet anders, denn nur der Strom aus dem Netz zählt. Da kann der gemeinsame Zähler mit Pauschale günstiger sein. Kombinieren lässt sich beides mit einer sogenannten Kaskadenmessung, die der Netzbetreiber genehmigen muss.
Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW, veröffentlicht im März 2026, zeigt die Spanne: Tarife mit eigenem Zähler kosteten im Schnitt etwa 24 Cent plus rund 140 Euro Grundpreis im Jahr, Tarife ohne eigenen Zähler rund 31,5 Cent, dort kommt die Pauschale noch dazu.
So prüfst du deinen Vertrag in drei Schritten
- Stromrechnung lesen: Steht dort eine Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen? Wenn nicht und deine Wärmepumpe ist seit 2024 in Betrieb, frag beim Netzbetreiber nach, ob sie als steuerbar angemeldet ist. Pflicht ist das bei mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Anschlussleistung, ein Heizstab zählt mit.
- Netzstromverbrauch der Wärmepumpe ermitteln: Ohne eigenen Zähler hilft die Anzeige im Gerät, bei Photovoltaik rechnest du den selbst genutzten Solarstrom heraus. Das bleibt eine Schätzung, reicht aber für den Vergleich.
- Vertrag prüfen: Steht die Weitergabe des Netzrabatts in den Bedingungen? Ist der Tarif ein echter Wärmepumpentarif oder ein Kombipaket? Der ADAC warnt, dass Kombiangebote aus Haushalts- und Wärmepumpenstrom oft normale Haushaltstarife ohne reduziertes Netzentgelt sind.
Für ältere Anlagen gilt eine Ausnahme. Wärmepumpen, die vor 2024 mit einer Abschaltvereinbarung liefen, bleiben bis Ende 2028 bei den alten Regeln und werden ab 2029 überführt. Ein früherer Wechsel ist möglich, aber bindend, und oft muss Steuerungstechnik nachgerüstet werden, weshalb die Stiftung Warentest teils abrät. Alte Anlagen ohne Steuerungsvereinbarung sind von der Pflicht ausgenommen, dürfen aber freiwillig wechseln. Wird das Gerät ausgetauscht, endet der Bestandsschutz. Mieter mit zentraler Wärmepumpe können selbst keinen Tarif wählen und fragen am besten den Vermieter, welcher Tarif in der Heizkostenabrechnung steckt.
Am Ende zählt die Jahresrechnung aus Arbeitspreis, Grundpreis, Messkosten und Netzrabatt, plus die Umbaukosten. Bei kleinem Verbrauch, Solarstrom auf dem Dach oder einem alten Zählerschrank kann die Pauschale die bessere Wahl bleiben. Die Rechnung lohnt trotzdem, denn den Unterschied zahlst du sonst Jahr für Jahr.

