Paket für den Nachbarn angenommen: Wem du es herausgeben darfst

Nachbarschaftshilfe, die Betrüger gern ausnutzen

Es klingelt, der Paketbote steht vor der Tür: „Können Sie das für Ihren Nachbarn annehmen?“ Vielleicht nimmst auch du gelegentlich Pakete für Nachbarn an. Genau auf diese Hilfsbereitschaft setzen Betrüger. Die Polizei Berlin warnt seit Jahren vor einer Masche, die sie Bestellbetrug nennt, und fasst sie in einem Satz zusammen: Hilf deinem Nachbarn, aber nicht dem Betrüger.

So läuft es ab: Die Täter bestellen im Internet Waren unter fremden oder erfundenen Namen. Als Lieferadresse geben sie ein Haus an, in dem sie gar nicht wohnen. Vorher kleben sie den Namen an einen leeren oder wenig genutzten Briefkasten und fischen später die Benachrichtigungskarte heraus. Ist niemand zu Hause, landet das Paket bei dir. Kurz darauf klingelt ein freundlicher Abholer und liefert eine Erklärung, warum du ihn nicht kennst: gerade erst eingezogen, der Nachbar liege im Krankenhaus, er kümmere sich um die Wohnung oder sei vom Empfänger beauftragt.

Musst du Pakete für andere annehmen?

Nein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar: Niemand ist verpflichtet, ein Paket für jemand anderen anzunehmen. Du darfst also freundlich ablehnen, ohne dich zu rechtfertigen. Die Verbraucherzentrale rät gerade dann zum Nein, wenn:

  • du den Empfänger nicht kennst,
  • die Sendung beschädigt ist,
  • dir das Paket verdächtig vorkommt,
  • du selbst bald verreist und es nicht übergeben kannst.

Nimmst du ein Paket an, übernimmst du Verantwortung. Du solltest es sicher aufbewahren, bis der Empfänger es abholt. Deine Unterschrift allein macht dich nicht zum Käufer der Ware. Gibst du das Paket aber ohne ausreichende Prüfung an einen Unberechtigten weiter, können Schadensersatzansprüche gegen dich in Betracht kommen. Ob du wirklich haftest, hängt vom Einzelfall ab. Die Polizei weist darauf hin, dass du in so einem Fall der letzte namentlich bekannte Empfänger des Pakets bist.

Wem du das Paket geben darfst

Die Grundregel: Gib das Paket dem Empfänger oder einer Person, deren Berechtigung zur Abholung du zuverlässig geklärt hast. Bei einem Nachbarn, den du kennst, ist das kein Problem.

Schwierig wird es, wenn jemand Fremdes klingelt. Die Benachrichtigungskarte allein ist kein ausreichender Nachweis, darauf weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich hin. Behauptet ein Unbekannter, selbst der Empfänger zu sein, lass dir einen Ausweis zeigen und vergleiche Namen und Foto. Aber Achtung: Ein Ausweis zeigt nur, wer jemand ist. Er beweist nicht, dass diese Person das Paket für einen anderen abholen darf.

Behauptet der Abholer, er komme im Auftrag des Empfängers, frag beim Empfänger selbst nach. Und zwar über einen Weg, den du schon kennst, also mit der Nummer aus deinem eigenen Handy oder direkt an der Wohnungstür. Nicht über eine Nummer, die dir der Abholer gibt. Lässt sich die Berechtigung nicht klären, bewahre das Paket sicher auf und versuche weiter, den Empfänger zu erreichen. Bei konkretem Betrugsverdacht informiere die Polizei.

Du kannst außerdem Datum, Uhrzeit und den Namen der abholenden Person notieren. So eine Notiz hilft, wenn später Fragen kommen. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung, ob du das Paket aushändigen darfst.

Wann du Polizei oder Hausverwaltung Bescheid gibst

Ein neuer Name am Briefkasten ist noch kein Grund zum Misstrauen, Menschen ziehen nun mal ein und aus. Aufmerksam werden solltest du, wenn mehreres zusammenkommt: ein Name an einer Wohnung, die erkennbar leer steht, ein handgeschriebenes Schild an einem ungenutzten Briefkasten, dazu eine Abholgeschichte, die nicht zusammenpasst. Dann informiere die Hausverwaltung oder die Polizei. Die Berliner Polizei rät außerdem, die Nachbarn zu warnen, besonders ältere Mitbewohner.

Du musst deshalb nicht aufhören, deinen Nachbarn zu helfen. Nimm aber möglichst nur Pakete für Leute an, die du kennst. Und prüfe vor jeder Übergabe, ob die Person an deiner Tür das Paket wirklich bekommen darf. Bei Unbekannten ist ein freundliches Nein völlig in Ordnung.

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