Neue Bearbeitungsgebühr ab 1. November: Wann deine Bestellung bei Temu und Shein teurer werden kann

Was sich ab Sonntag ändert

Stand: 30.10.2026

Wer bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt, sollte ab dem 1. November genauer auf den Endpreis schauen. Ab dann gilt in der EU eine neue Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für Onlinebestellungen, die Händler oder Plattformen aus Ländern außerhalb der EU direkt an Verbraucher liefern. Die Höhe steht seit dem 22. Oktober im Amtsblatt der EU. Die Generalzolldirektion hat die Regel am 29. Oktober noch einmal erklärt.

Die Gebühr soll die Kosten decken, die dem Zoll durch die riesige Zahl kleiner Pakete entstehen. Sie hängt nicht vom Warenwert ab und gilt deshalb auch für Bestellungen über 150 Euro. Und sie betrifft nicht nur Temu und Shein. Die Regel gilt für solche Onlinebestellungen unabhängig davon, bei welchem Shop du einkaufst.

Warum aus 2 Euro schnell mehr werden kann

Die 2 Euro fallen nicht einmal pro Paket an, sondern für jede unterschiedliche Warenposition in der Sendung. Der Zoll nennt selbst ein Beispiel. Liegen in einem Paket ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch, sind das drei Positionen und damit 6 Euro. Vier gleiche T-Shirts zählen dagegen als eine Position, dafür werden einmal 2 Euro fällig. Entscheidend ist, wie der Zoll die Waren einordnet. Die Zahl der verschiedenen Artikel im Warenkorb ist deshalb nur ein Anhaltspunkt.

Dazu kommt eine Abgabe, die es schon seit dem 1. Juli gibt. Seitdem gilt für viele Onlinebestellungen bis 150 Euro ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenposition. Ob er greift, hängt vom Einfuhrverfahren ab, es gibt also Ausnahmen. Ein Rechenbeispiel einer Fachkanzlei: Eine Trinkflasche und ein Rucksack in einer Sendung bis 150 Euro sind zwei Positionen. Greift der Pauschalzoll, ergibt das 4 Euro Bearbeitungsgebühr und 6 Euro Zoll, zusammen 10 Euro. Bei einer Bestellung mit vielen unterschiedlichen Kleinteilen kann so schnell mehr zusammenkommen als der Preis einzelner Artikel.

Wer die Gebühr bezahlt

Direkt beim Zoll bezahlen musst du sie in aller Regel nicht. Die Abwicklung übernehmen meist Paketdienste, Händler oder Plattformen. Wegen der neuen Gebühr musst du laut Zoll normalerweise nichts zusätzlich veranlassen.

Das heißt aber nicht, dass die Gebühr an dir vorbeigeht. Händler können die Kosten weitergeben, etwa über höhere Preise, Versandkosten oder einen eigenen Posten im Warenkorb. Ob und wie sie das tun, entscheidet jeder Anbieter selbst. Schau deshalb in den Bestellvorgang und in die Geschäftsbedingungen, das rät auch der Zoll. Dort siehst du, ob die Gebühr schon im angezeigten Preis steckt oder gesondert auftaucht.

Wichtig für alles, was du schon bestellt hast: Entscheidend ist der Tag, an dem die Ware in die EU eingeführt wird, nicht der Tag deiner Bestellung. Ein Paket, das du vor dem 1. November bestellt hast, kann also trotzdem unter die neue Regel fallen.

So prüfst du, ob sich die Bestellung noch lohnt

  • Endpreis anschauen: Geh bis zur letzten Seite vor dem Bezahlen und vergleiche den Gesamtbetrag, nicht den Preis auf der Produktseite.
  • Positionen mitdenken: Je mehr unterschiedliche Warenarten in einer Sendung stecken, desto mehr Gebühren können anfallen.
  • Gegenrechnen: Schau, was derselbe oder ein ähnlicher Artikel bei einem Händler in Deutschland oder der EU kostet, inklusive Versand.

Für dich heißt das: Auch bei nur einer Warenposition können 2 Euro bei einem sehr günstigen Artikel deutlich ins Gewicht fallen, wenn der Händler sie weitergibt. Wer regelmäßig viele kleine Dinge zusammen bestellt, merkt es noch stärker. Dann kann ein vergleichbares Angebot mit Versand aus der EU am Ende günstiger sein. Vergleiche deshalb immer den Gesamtpreis mit Versand und allen Zusatzkosten, bevor du auf Bestellen klickst.

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