Geld weg nach Phishing: Wann deine Bank erstatten muss

Erst sperren, dann streiten

Das Geld ist weg, die Buchung steht im Konto, und die Bank sagt am Telefon, du seist selbst schuld. Genau in dieser Situation entscheiden die ersten Stunden darüber, ob du dein Geld wiedersiehst. Handle sofort, damit keine weiteren Zahlungen ausgelöst werden und die Banken eine Überweisung möglichst noch stoppen können. Der erste Anruf gilt deiner Bank: Zugang und Karte sperren lassen und bei einer betrügerischen Überweisung gleich einen Rückruf der Zahlung verlangen. Warte damit nicht auf ein polizeiliches Aktenzeichen.

Über die Sperrnummer 116 116 geht das rund um die Uhr, aus dem Ausland unter +49 116 116. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass nicht jedes Institut daran teilnimmt. Halte die Sperrnummer deiner eigenen Bank also griffbereit, bevor du sie brauchst. Danach folgt die Anzeige bei der Polizei, online oder auf der Wache, und du notierst dir das Aktenzeichen. Sichere alles, was du hast: die Nachricht oder die Seite, über die du hereingelegt wurdest, die Buchung und das, was dir deine Banking-App angezeigt hat. Ist eine Überweisung schon raus, informiere auch die Bank des Empfängers mit Aktenzeichen und IBAN.

Hast du der Zahlung zugestimmt?

An dieser Frage hängt dein Anspruch. Wenn Kriminelle mit erbeuteten Zugangsdaten selbst eine Überweisung auslösen, ist die Zahlung nicht autorisiert. Dann greift § 675u BGB: Deine Bank muss dir den Betrag erstatten und das Konto wieder auf den alten Stand bringen, grundsätzlich bis zum Ende des Geschäftstags, der auf deine Meldung bei der Bank folgt. Eine Ausnahme gilt, wenn sie einer Behörde schriftlich berechtigte Gründe für einen Betrugsverdacht gegen dich mitgeteilt hat.

Anders liegt der Fall, wenn du selbst überwiesen hast, etwa auf ein angebliches Sicherheitskonto, weil dich jemand am Telefon dazu gebracht hat. Dann hast du die Zahlung autorisiert, und ein Erstattungsanspruch nach § 675u besteht grundsätzlich nicht. Veranlasse trotzdem sofort einen Rückruf und lass weitere Ansprüche prüfen.

Was die Bank beweisen muss

Viele Institute lehnen mit dem Hinweis ab, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Das darf die Bank behaupten, beweisen muss sie es aber auch. Bei nicht autorisierten Zahlungen kann deine Haftung nach § 675v BGB auf 50 Euro begrenzt sein, unter bestimmten Voraussetzungen entfällt sie ganz. Für den gesamten Schaden haftest du vor allem bei eigenem Betrug oder wenn du deine Sicherheits- und Nutzungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Für eine Verwendung nach deiner Sperranzeige haftest du grundsätzlich nicht, und auch eine fehlende starke Kundenauthentifizierung kann deine Haftung ausschließen. Bei eigenem betrügerischem Handeln greifen diese Schutzregeln nicht.

Eine protokollierte TAN-Nutzung beweist für sich genommen nicht, dass du die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt hast. Die Bank muss nach § 675w BGB die Authentifizierung nachweisen und weitere Umstände vorlegen. Der Bundesgerichtshof legt die Latte für grobe Fahrlässigkeit hoch: Es braucht einen Verstoß, der objektiv schwer wiegt und persönlich schlechthin unentschuldbar ist.

So meldest du deinen Anspruch an

Melde den Vorfall unverzüglich, sobald du ihn bemerkst. Die Ausschlussfrist beträgt nach § 676b BGB grundsätzlich 13 Monate nach der Belastung, vorausgesetzt, deine Bank hat dich ordnungsgemäß über die Zahlung informiert. Das ist kein Zeitpolster, sondern die äußerste Grenze.

Fordere die Erstattung schriftlich und nenne jede einzelne Buchung mit Datum und Betrag. Die Verbraucherzentrale rät, dafür eine Frist von drei Wochen zu setzen. Die gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Erstattung bleibt davon unberührt. Lehnt die Bank ab, verlange die Begründung schriftlich und schalte die zuständige Schlichtungsstelle ein. Zusätzlich kannst du dich bei der BaFin beschweren, die deine Bank allerdings nicht zur Zahlung verurteilen kann. Der Anspruch steht im Gesetz, durchsetzen musst du ihn oft selbst. Entscheidend wird dabei, was du in der App freigegeben hast und welche Zahlungsdaten und Warnhinweise dir dabei angezeigt wurden. Die einzelnen Schritte führt die Verbraucherzentrale im Detail auf.

Das könnte dich auch interessieren...

Transparenzhinweis

Anzeigen, Banner oder Links, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link ein Produkt erwirbst oder einen Vertrag abschließt erhalten wir dafür eine Werbekostenerstattung. Dadurch können wir viele unserer Inhalte für dich kostenfrei anbieten. Für dich entsteht dadurch kein Nachteil.