Galeria nimmt Gutscheine wieder an: Warum du dein Guthaben trotzdem bald einlösen solltest

Galeria-Gutscheine gelten wieder

Stand: 03.11.2026

Galeria hat am 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz beantragt, zum vierten Mal in sechs Jahren. Das Gericht hat ein vorläufiges Verfahren angeordnet und den Anwalt Frank Kebekus als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die 83 Warenhäuser bleiben vorerst offen. In den ersten Wochen danach standen viele Kunden mit ihrer Geschenkkarte an der Kasse, und es hieß: geht nicht. Gutscheine und Geschenkkarten wurden nicht angenommen, in mehreren Häusern hingen Hinweise an den Kassen.

Das hat sich geändert. Am 20. Oktober hat Galeria mitgeteilt, dass eine Vereinbarung mit der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers über ein sogenanntes Massedarlehen unterzeichnet ist. Das ist ein Kredit, der in der Insolvenz den laufenden Betrieb finanziert, hier vor allem den Wareneinkauf für das Weihnachtsgeschäft. Amtsgericht und Gläubigerausschuss haben zugestimmt. Seitdem nimmt Galeria Gutscheine und Geschenkkarten nach eigenen Angaben wieder an, in den Filialen und im Online-Shop, und du kannst auch wieder neue kaufen. Die Höhe des Kredits nennt das Unternehmen nicht.

Warum du trotzdem nicht warten solltest

Dass die Karten wieder gelten, heißt nicht, dass die Krise vorbei ist. Das Insolvenzverfahren läuft weiter, der vorläufige Verwalter prüft jedes Warenhaus einzeln auf seine Wirtschaftlichkeit, und welche Standorte schließen, ist offen. Ein Gutschein ist im Grunde ein Kredit, den du dem Händler gibst, ohne Zinsen und ohne Sicherheit. Solange der Laden läuft, merkst du davon nichts. Löse dein Guthaben deshalb lieber bald ein, statt es bis ins nächste Jahr liegen zu lassen.

Neue Galeria-Gutscheine als Weihnachtsgeschenk? Möglich ist das wieder. Solange das Verfahren läuft, bleibt aber das Risiko, dass sich die Lage noch einmal dreht. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschenkt Bargeld oder ein echtes Geschenk.

Was passiert, wenn die Karten doch wieder gesperrt werden

Das Folgende gilt für Karten, die du vor dem Insolvenzantrag gekauft hast. Bei Karten, die du jetzt neu kaufst, ist die rechtliche Lage anders und im Einzelfall zu prüfen. Dein Gutschein ist ein Anspruch gegen Galeria, und der verschwindet durch die Insolvenz nicht. Stellt Galeria die Einlösung aber wieder ein, bleibt dir nur eine Forderung gegen ein Unternehmen, das seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, kannst du dein Guthaben dann nur noch zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Als Gutscheininhaber gehörst du zu den Gläubigern ohne Sicherheiten. Ob du einen Teil zurückbekommst, hängt davon ab, wie viel Geld am Ende für diese Gläubiger übrig bleibt.

Dieser Anteil ist meistens klein. Die Verbraucherzentrale schätzt ihn bei solchen Verfahren auf meist deutlich unter fünf Prozent. Von einer Geschenkkarte über 100 Euro bleiben dann vielleicht ein paar Euro, im schlechtesten Fall gar nichts. Eine Prognose für Galeria ist das nicht, die Quote steht erst am Ende des Verfahrens fest.

Hast du vor dem Insolvenzantrag bei Galeria etwas gekauft, das einen Mangel hat? Dann melde dich zuerst bei Galeria. Nach der Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob repariert oder ersetzt wird. Lehnt er ab, bleibt dir oft nur, den Anspruch als Geldforderung anzumelden. Gibt es eine Herstellergarantie, kannst du dich nach deren Bedingungen weiter direkt an den Hersteller wenden.

Das solltest du jetzt tun

  • Einlösen, solange es geht: Nutze die Zeit, in der die Karten wieder gelten, und verbrauche dein Restguthaben.
  • Belege aufheben: die Karte selbst, den Kaufbeleg und einen Nachweis über das Restguthaben, etwa einen alten Kassenbon, bis das Guthaben verbraucht ist.
  • Ablehnung festhalten: Lehnt eine Kasse die Karte trotzdem ab, notiere Datum, Filiale und Betrag und frag nach dem Grund. Ein Foto vom Hinweisschild hilft auch.
  • Auf die Eröffnung achten: Noch läuft nur das vorläufige Verfahren. Erst wenn das Gericht das eigentliche Verfahren eröffnet, beginnt die Anmeldung von Forderungen. Das brauchst du nur, wenn Galeria die Einlösung wieder einstellt und du noch Restguthaben hast. Dann meldest du deine Forderung beim Insolvenzverwalter an, mit Betrag, Grund und Kopien deiner Belege. Nutze den Weg, den er angibt, schriftlich oder elektronisch, und halte die Frist ein, die das Gericht festlegt. Wer später anmeldet, muss unter Umständen zusätzliche Kosten tragen. Eine kurze Mail an den vorläufigen Verwalter ersetzt diese Anmeldung nicht.

Und Vorsicht bei Post vom angeblichen Insolvenzverwalter: Die Verbraucherzentrale warnt, dass Betrüger sich als Verwalter ausgeben. Fordert jemand Geld auf ein neues Konto, ruf vorher beim Verwalter an, über eine Nummer, die du selbst herausgesucht hast.

Was du aus dem Fall mitnehmen kannst

Für alle Gutscheine gilt, nicht nur bei Galeria: Löse Guthaben zeitnah ein, statt es monatelang liegen zu lassen. Kommt die Pleite, bist du einer von vielen Gläubigern und bekommst meist nur einen Bruchteil zurück. Bei Galeria hast du dafür gerade wieder die Gelegenheit. Löse dein Guthaben zeitnah ein und achte auf die aktuellen Hinweise des Unternehmens.

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