FRITZ!Box: So prüfst du die Update-Zusage und wann sich ein Tausch lohnt

Wie lange bekommt dein Router noch Updates?

Stand: 04.11.2026

Beim Handy fragen viele inzwischen nach, wie lange es noch Updates gibt. Beim Router lohnt sich dieselbe Frage. An diesem Kästchen hängt fast alles: Handy, Laptop, Fernseher, die Kamera an der Haustür. Fehlen Sicherheitsupdates, können bekannte Lücken offen bleiben und dein Heimnetz gefährden.

Der Berliner Hersteller FRITZ! (früher AVM) nennt in seiner Übersicht „Status der Produktunterstützung“ jetzt für die aufgeführten Modelle ein Datum. In der Spalte „Updates verfügbar bis mind.“ steht ein Stichtag. Für neue Produkte sagt der Hersteller laut dem Fachportal teltarif mindestens sechs Jahre Updates zu, gerechnet ab dem Marktstart des Modells und nicht ab deinem Kaufdatum.

So schaust du nach

Die genaue Modellbezeichnung steht auf dem Typenschild an der Unterseite der Box oder auf der Startseite der Benutzeroberfläche, die du im Browser unter fritz.box erreichst. Achte auf Zusätze wie „AX“: Für die FRITZ!Box 7530 nennt der Hersteller als Mindestdatum den 1. Januar 2030, für die 7530 AX den 1. Januar 2032. Einige Beispiele aus der Liste:

  • FRITZ!Box 7490: Mindestdatum 1. Oktober 2025, inzwischen überschritten
  • FRITZ!Box 7560 und 7580: Mindestdatum 1. Januar 2025, inzwischen überschritten
  • FRITZ!Box 7590: mindestens bis 1. Oktober 2029
  • FRITZ!Box 7590 AX: mindestens bis 1. Januar 2032
  • FRITZ!Box 7690: mindestens bis 1. Januar 2033

Wichtig ist das Wort „mindestens“. Das Datum ist eine Untergrenze, kein Abschalttermin. Der Hersteller kann auch danach noch Updates liefern. Umgekehrt heißt eine laufende Zusage nicht, dass jedes ältere Gerät noch alle neuen Funktionen bekommt. Updates können sich auf Fehlerbehebungen und Sicherheitskorrekturen beschränken. Davon getrennt ist die Herstellergarantie: Für die FRITZ!Boxen in der Liste sind das fünf Jahre ab dem Erstkauf.

Mindestdatum überschritten: Was jetzt?

Kein Grund zur Panik. Dein Router hört nicht plötzlich auf zu funktionieren, und ein verstrichenes Datum heißt noch nicht, dass er gerade angreifbar ist. Prüfe in der Benutzeroberfläche, ob weiterhin Updates erscheinen, und plane den Tausch in Ruhe ein. Bleibt eine bekannte Sicherheitslücke für dein Modell ungeschlossen, solltest du das Gerät zeitnah ersetzen.

Bis dahin hilft, was das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ohnehin für jeden Router empfiehlt: automatische Updates im Menü einschalten, ein Standardpasswort für die Benutzeroberfläche sofort ändern, den Fernzugang abschalten, wenn du ihn nicht brauchst, und alle Dienste deaktivieren, die du nicht nutzt. Gäste und unsichere Geräte gehören ins Gastnetz, getrennt von Onlinebanking und Homeoffice. Das ersetzt keine Sicherheitsupdates, es senkt nur das Risiko.

Mietgerät, Neukauf und deine Rechte

Hast du die Box von deinem Internetanbieter gemietet, frag dort nach. Das BSI rät, beim Provider zu klären, ob er Updates per Fernwartung einspielt. Frag auch, wie der Anbieter die sichere Nutzung des Mietgeräts gewährleistet und ob ein Austausch nötig ist. Einen kostenlosen Tausch kann dir hier niemand pauschal versprechen, nachfragen kostet aber nichts.

Kaufst du neu, schau vorher auf der Herstellerseite nach, bis wann das Modell versorgt wird. Gerade rund um die Black Week landen auch ältere Modelle günstig im Angebot. Sind Updates nur noch für wenige Jahre zugesagt, wäge das gegen den Preis und die Zeit ab, die du das Gerät nutzen willst. Das BSI empfiehlt außerdem, beim Neukauf auf sein IT-Sicherheitskennzeichen zu achten.

Gut zu wissen: Auch der Händler hat Pflichten. Kaufst du als Verbraucher bei einem gewerblichen Händler ein Gerät mit digitalen Funktionen, muss er dafür sorgen, dass du nötige Updates bekommst und darüber informiert wirst. Das gilt so lange, wie du das bei so einem Gerät vernünftigerweise erwarten kannst. Eine feste Zahl an Jahren steht nicht im Gesetz. Spielst du ein Update nicht ein, obwohl du über das Update und die Folgen informiert wurdest und genug Zeit hattest, haftet der Händler für einen Mangel, der allein daran liegt, in der Regel nicht.

Die Zusage von FRITZ! und deine Rechte gegenüber dem Händler gelten nebeneinander. Die Übersicht zeigt dir, mit welchem Mindestzeitraum du rechnen kannst. Prüfe zusätzlich, ob auf deiner Box die aktuelle Software läuft. Mit beidem weißt du in wenigen Minuten, ob du dich nach einem neuen Router umsehen solltest.

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