Mehr Netto ab Januar statt Erstattung im Jahr darauf
Stand: 28.10.2026
Viele holen sich ihr Geld vom Finanzamt erst mit der Steuererklärung zurück, also oft Monate nach Jahresende. Es geht auch früher. Mit einem Lohnsteuer-Freibetrag zieht dein Arbeitgeber schon jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Ab dem 1. November nehmen die Finanzämter die Anträge für 2027 an.
Wichtig vorweg: Der Freibetrag ist kein Bonus vom Staat. Er senkt nur den Teil deines Lohns, auf den Lohnsteuer berechnet wird. Du bekommst also die Entlastung, die dir ohnehin zusteht, nur eben über das Jahr verteilt statt auf einen Schlag hinterher.
Für wen sich der Antrag lohnt
Interessant ist der Freibetrag für alle, die schon jetzt wissen, dass sie im nächsten Jahr hohe Kosten haben, die das Finanzamt anerkennt. Das klassische Beispiel sind Pendler. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke zur Arbeit zählen seit diesem Jahr 38 Cent pro Arbeitstag, und zwar ab dem ersten Kilometer.
Es gibt aber eine Hürde: Die Kosten müssen zusammen mehr als 600 Euro im Jahr ausmachen. Bei den Kosten rund um den Job zählt dabei nur der Teil, der über dem Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro liegt. Denn diesen Pauschbetrag berücksichtigt der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug ohnehin schon. Daneben können zum Beispiel bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zählen. Für jede Kostenart gelten eigene Regeln, nicht jede Rechnung zählt in voller Höhe. Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung lässt sich auch ohne die 600-Euro-Grenze eintragen.
Ein Rechenbeispiel: Du fährst 30 Kilometer zur Arbeit, an 220 Tagen im Jahr. Das ergibt 2.508 Euro Fahrtkosten. Davon ziehst du die 1.230 Euro Pauschbetrag ab, es bleiben 1.278 Euro als Freibetrag. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent auf jeden zusätzlichen Euro sind das grob 32 Euro mehr Netto im Monat. Dein eigener Betrag hängt von deinem Einkommen ab.
Achtung, 2027 könnte sich etwas verschieben. Die Bundesregierung hat beschlossen, den Pauschbetrag auf 1.430 Euro zu erhöhen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Kommt die Erhöhung, blieben im Beispiel 1.078 Euro Freibetrag, also rund 27 Euro im Monat.
So stellst du den Antrag
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst du online über Mein ELSTER, auf Papier oder direkt bei deinem Finanzamt. Das kostet nichts. Leg Belege bereit, etwa für Kinderbetreuung oder Unterhalt.
- Zeitpunkt: Ein Freibetrag für 2027 wirkt frühestens ab Januar 2027. Stellst du den Antrag erst im neuen Jahr, gilt er ab dem Folgemonat. Ein Antrag im Januar kann noch rückwirkend ab 1. Januar gelten.
- Frist: Für 2027 geht das bis zum 30. November 2027. Willst du für dieses Jahr noch etwas eintragen lassen, hast du bis zum 30. November 2026 Zeit.
- Zwei Jahre: Auf Wunsch gilt der Freibetrag für zwei Kalenderjahre. Beantragst du danach höchstens denselben Betrag wie bisher, reicht ein vereinfachter Antrag.
- Bescheid: Eine eigene Bestätigung bekommst du in der Regel nicht. Du siehst den Freibetrag auf deiner Lohnabrechnung.
Steuererklärung und mögliche Nachzahlung
Nutzt du einen Freibetrag, musst du für dieses Jahr in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen gibt es etwa, wenn nur der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung eingetragen ist. Für viele ist die Erklärung ohnehin Routine, für andere ist sie neuer Aufwand.
Zweiter Punkt: Fallen deine Kosten niedriger aus als angegeben, kann eine Nachzahlung entstehen. Das Finanzamt holt sich das Geld dann mit der Steuererklärung zurück. Ziehst du zum Beispiel näher an die Arbeit, musst du das dem Finanzamt sofort melden. Steigen deine Kosten, kannst du den Freibetrag dagegen erhöhen lassen.
Mein Rat: Rechne ehrlich und lieber etwas vorsichtig. Hast du sicher planbare Kosten, etwa einen langen Arbeitsweg, bekommst du mit dem Freibetrag dein Geld früher und kannst damit im Alltag rechnen. Bist du unsicher, ob die Kosten wirklich so hoch werden, fährst du mit der normalen Erstattung im Jahr darauf meist ruhiger. Bei Fragen helfen dir das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
