Die kalte Jahreszeit lässt uns alle schon wieder vom Sommer träumen. Und wer für 2025 JETZT loslegt, der stößt natürlich auf viele gute Angebote. Denn aktuell locken die Reiseveranstalter mit Frühbucherrabatten. Aber: die Preise sind allgemein trotzdem für viele Reiseländer ordentlich gestiegen.
Immer beliebter deshalb auch Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Hier steigt schon seit Jahren die Nachfrage. Das nutzen Betrüger!
Wie wird abgezockt?
Die Betrüger nutzen die gestiegene Nachfrage und stellen auf den bekannten Portalen gefälschte Mietangebote ein. Schöne Fotos – eine tolle Beschreibung und zu allem Glück auch noch ein super Preis. Da denkt man als Urlaubsuchender nicht lange nacht und klickt auf den „Buchung bestätigen“ – Button. Leider kommt es immer häufiger vor, dass die inserierten Wohnungen nicht existieren. Das bereits überwiesene Geld ist dann weg und kann – da auch die Angaben zum Vermieter falsch waren – nicht mehr zurückgeholt werden.
Wie entlarve ich die Fakes?
Das Wichtigste ist: sich nicht stressen lassen und das erstbeste Angebot buchen. Ja, die Nachfrage ist groß, aber nur wer sich Zeit lässt, lässt auch die entsprechende Sorgfalt bei der Auswahl der Ferienwohnung walten.
AnzeigeMeine Tipps:
- Schauen Sie sich die Fotos ganz genau an. Machen diese Sinn? Passen die Bilder zusammen und erwecken sie den Eindruck, zu einer Wohnung / zu einem Haus zu gehören?
- Gibt es eine Anschrift und eine Telefonnummer des Vermieters? Nehmen Sie direkt Kontakt auf.
- Checken Sie die angegebene Anschrift über einen Kartendienst, wie beispielsweise Google Maps. Sofern möglich, prüfen Sie auch Satellitenbilder.
- Nehmen Sie ggf. Kontakt mit der Touristen-Information vor Ort auf. Meist gibt es hier eine Übersicht aller Beherbungsbetriebe und aller Vermieter.
- Überweisen Sie kein Geld direkt an den Vermieter sondern nutzen Sie sichere Bezahlwege wie Paypal, Giropay oder Kreditkarte. Noch besser: zahlen Sie vor Ort bei Anreise.
Bei Portalen, wie beispielsweise Airbnb sind Sie abgesichert, denn hier erfolgt die Zahlung an den Vermieter erst nach Einzug. Und im berechtigten Reklamationsfall wird die Miete durch das Portal erstattet.
Wenn Sie diese Hinweise beachten, dann steht einem traumhaften Sommerurlaub nichts im Wege!
Bild: Envato/SteveAllenPhoto999