Rauchmelder prüfen: Ist deiner richtig montiert, funktionsfähig oder schon zu alt?

Hängt dein Rauchmelder schon zu lange?

Rauchmelder sind in allen 16 Bundesländern Pflicht. Die meisten hängen an der Decke und werden vergessen, bis sie nachts piepen. Dabei haben Rauchmelder eine begrenzte Nutzungsdauer. Mit der Zeit setzt sich Staub im Sensor ab und Bauteile altern. Der Melder schlägt dann womöglich zu spät oder gar nicht mehr an.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Rauchmelder spätestens nach zehn Jahren auszutauschen, auch wenn sie scheinbar noch funktionieren. Die meisten Hersteller geben eine Lebensdauer von acht bis zehn Jahren an. Nennt dein Hersteller eine kürzere Zeit, gilt diese. Ein einfaches Rechenbeispiel: Wurde dein Melder 2016 in Betrieb genommen, ist er in diesem Jahr dran.

So prüfst du deinen Rauchmelder in fünf Minuten

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ empfiehlt, die Melder mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren, oder öfter, wenn der Hersteller das vorgibt. Nimm dir eine stabile Trittleiter, keinen wackligen Stuhl, und geh diese Punkte durch:

  • Prüftaste drücken: Nach ein paar Sekunden muss ein lauter Ton kommen. Bleibt er aus, muss die Ursache geklärt werden. Bei einem Gerät mit fest eingebauter Batterie heißt das meist: Ein neuer Melder muss her.
  • Datum ansehen: Auf der Rückseite steht meist ein Datum. Das kann das Herstellungsdatum sein oder das Datum, bis zu dem der Melder getauscht werden soll. Beides ist nicht unbedingt der Tag des Einbaus. Ist etwas unklar, frag beim Hersteller oder beim Vermieter nach. Eine frische Batterie verlängert die Lebensdauer übrigens nicht.
  • Öffnungen kontrollieren: Die Schlitze, durch die der Rauch eindringt, müssen frei von Staub, Spinnweben und Insekten sein. Nichts darf den Melder abdecken.
  • Platz lassen: Im Umkreis von einem halben Meter sollten keine Wände, Regale oder Raumteiler stehen.
  • Räume zählen: Mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, muss ein Melder hängen. Manche Bundesländer verlangen mehr.

Warnsignale für einen Tausch sind laut Verbraucherzentrale häufige Fehlalarme, ein Dauerton trotz neuer Batterie und sichtbare Schäden. Wichtig dabei: Wenn dein Melder Alarm schlägt, nimm das immer erst einmal ernst und schau nach, ob es brennt. Schreib dir das Einbaudatum auf das Gerät oder in den Kalender, dann musst du später nicht rätseln.

Worauf du beim Kauf achten solltest

Ein neuer Rauchmelder braucht ein CE-Zeichen und die Angabe der Prüfnorm DIN EN 14604. Das ist der Mindeststandard. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ warnt, dass über Plattformen wie Temu und Shein auch Geräte nach Deutschland kommen, die nicht nach dieser Norm geprüft sind. Bei solchen Meldern weißt du nicht, ob sie im Ernstfall zuverlässig auslösen. Kauf deshalb lieber im Fachhandel, im Baumarkt oder bei einem bekannten Händler.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt zusätzlich das freiwillige Q-Zeichen. Geräte damit haben eine fest eingebaute Batterie, die für zehn Jahre Betrieb ausgelegt ist, und lösen seltener Fehlalarme aus. Ein regelmäßiger Batteriewechsel entfällt dann. In größeren Wohnungen oder Häusern mit mehreren Etagen können funkvernetzte Melder sinnvoll sein: Erkennt einer davon Rauch, schlagen auch die verbundenen Geräte Alarm.

Alte Rauchmelder gehören nicht in den Hausmüll, weil Elektronik drinsteckt. Gib sie beim Wertstoffhof oder im Elektrohandel ab.

Und wer ist in der Mietwohnung zuständig?

Einbau und Austausch sind laut Verbraucherzentrale Sache der Eigentümerin oder des Eigentümers. Als Mieterin oder Mieter musst du also kein neues Gerät kaufen, wenn das alte abgelaufen ist. Bei der jährlichen Prüfung ist es komplizierter: Je nach Bundesland und Vereinbarung im Mietvertrag kann sie beim Vermieter liegen oder bei dir. Fällt dir ein abgelaufenes oder defektes Gerät auf, sag dem Vermieter sofort Bescheid, am besten schriftlich.

Ein Rauchmelder ist kein Gerät, an dem man ständig herumschrauben muss. Einmal im Jahr kurz nachsehen reicht in den meisten Fällen. Den Test mit der Prüftaste kannst du jederzeit selbst machen, egal wer offiziell zuständig ist.

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