Führerschein: Steht unter 4a 2002, 2003 oder 2004? Dann jetzt umtauschen

Ein Blick auf deinen Führerschein genügt

Stand: 01.10.2026

Nimm deinen Kartenführerschein aus dem Portemonnaie und schau auf die Vorderseite. Neben der Ziffer 4a steht das Ausstellungsdatum. Steht dort das Jahr 2002, 2003 oder 2004, musst du das Dokument bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Mit Ablauf der Frist ist es nicht mehr gültig. Eine Ausnahme gibt es: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.

Verwechsle 4a nicht mit deinem Geburtsdatum oder mit den Daten, an denen du einzelne Führerscheinklassen erworben hast. Entscheidend ist allein das Ausstellungsdatum.

Wurde deine Karte ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt, gilt die Umtauschstaffel aus diesem Text nicht für dich. Diese Karten sind von Anfang an auf 15 Jahre befristet. Prüfe stattdessen das Ablaufdatum in Feld 4b und merk es dir vor.

Warum der Umtausch überhaupt sein muss

Die EU will, dass alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Deutschland tauscht deshalb stufenweise um. Für die alten Papierführerscheine sind die Fristen größtenteils abgelaufen, jetzt sind die Plastikkarten dran, gestaffelt nach Ausstellungsjahr. Laut „auto motor und sport“ geht es um rund 28 Millionen Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 1999 und Januar 2013. Die nächsten Fristen:

  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Wichtig: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Du musst keine Prüfung ablegen, und für Auto und Motorrad gibt es in der Regel auch keinen Gesundheitscheck. Neu ist nur das Dokument. Es gilt 15 Jahre und muss dann wieder erneuert werden, ähnlich wie ein Personalausweis. Für Lkw- und Busklassen gelten eigene Regeln, da lohnt die Nachfrage bei der Behörde.

So läuft der Umtausch ab

Zuständig ist die Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises. Mitbringen musst du:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • deinen bisherigen Führerschein

Die reguläre Umtauschgebühr beträgt 26,50 Euro. Das Foto und Zusatzleistungen wie Versand oder Expressherstellung kosten extra. In Berlin kostet der Versand nach Hause zum Beispiel 6,32 Euro extra. Eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die deinen Führerschein damals ausgestellt hat, brauchst du bei einer Plastikkarte normalerweise nicht. Die wird vor allem bei alten Papierführerscheinen verlangt. Schau vor dem Antrag trotzdem in die Unterlagenliste deiner Führerscheinstelle, manche Ämter haben eigene Formulare. Manche Ämter nehmen den Antrag auch online an.

Nicht bis Januar warten

Ein Termin kurz vor dem Stichtag reicht nicht. Der neue Führerschein muss dir bis zum Ablauf der Frist vorliegen. Ein gebuchter Termin oder ein gestellter Antrag verlängert die Gültigkeit der alten Karte nicht. Der Landkreis Wittenberg nennt etwa vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit, anderswo kann es länger dauern, und dazu kommt oft noch die Wartezeit auf einen Termin. Beantrage den Umtausch deshalb möglichst früh.

Schau dabei nicht nur auf deine eigene Karte. Erinner auch Eltern, Großeltern oder Partner an die Frist, ein kurzer Blick auf Feld 4a reicht. Und wer später ohnehin dran wäre, darf schon jetzt freiwillig umtauschen. Das geht jederzeit, auch vor der eigenen Frist.

Und wenn du es verpasst? Wer mit dem abgelaufenen Dokument in eine Kontrolle gerät, zahlt in der Regel 10 Euro Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis verlierst du dadurch nicht, ein Fahrverbot gibt es dafür nicht. Unangenehmer kann es werden, wenn du im Urlaub einen Mietwagen abholen willst und dein Dokument nicht mehr gilt. Mit einem rechtzeitigen Umtausch ersparst du dir Ärger bei Kontrollen und am Mietwagenschalter, auch wenn das Verwarnungsgeld klein ist.

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