Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag: Warum du nicht mehr auf einen Brief warten solltest

Der Brief, der nicht mehr kommt

Stand: 10.09.2026

Jahrelang lief es so: Deine Krankenkasse hebt den Zusatzbeitrag an, und ein paar Wochen vorher liegt ein Schreiben im Briefkasten. Darin stand, was du künftig zahlst und dass du deshalb wechseln darfst. Dieses Schreiben ist Geschichte. Seit dem 30. Juli 2026 müssen die gesetzlichen Kassen ihre Mitglieder nicht mehr einzeln darauf hinweisen, wenn sie den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erhöhen. Möglich gemacht hat das eine Änderung im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Was genau weggefallen ist und was bleibt

Weggefallen ist nur der persönliche Hinweis an dich. Alles andere steht weiter im Gesetz. Deine Kasse muss den neuen Satz nach wie vor beschließen und veröffentlichen, viele informieren freiwillig per App, Mitgliederzeitschrift oder E-Mail. Verlassen kannst du dich darauf aber nicht mehr.

Wichtiger noch: Dein Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen. In § 175 des Fünften Sozialgesetzbuchs steht unverändert, dass du kündigen kannst, wenn deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder ihren Satz anhebt. Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten an eine Kasse spielt dann keine Rolle.

Zur Einordnung: Der allgemeine Beitragssatz liegt bundesweit bei 14,6 Prozent. Obendrauf kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent bekannt gegeben. Was deine Kasse tatsächlich nimmt, kann darüber oder darunter liegen.

So merkst du es trotzdem

Du musst jetzt selbst hinschauen. Am verlässlichsten ist die Internetseite deiner Kasse, dort steht der aktuelle Zusatzbeitragssatz. Wirf regelmäßig einen Blick darauf, am besten einmal im Monat. Eine Erhöhung kann zu jedem Monatsersten wirksam werden, nicht nur zum Jahreswechsel.

Zwei weitere Stellen liefern dir Hinweise, aber keinen Beweis:

  • Die Gehaltsabrechnung. Bist du angestellt, steht dein Krankenversicherungsabzug dort jeden Monat. Vergleiche gezielt diesen Abzug und dein beitragspflichtiges Brutto. Ein niedrigeres Netto allein sagt noch nichts über den Zusatzbeitrag aus.
  • Der Kontoauszug. Zahlst du selbst ein, weil du freiwillig versichert oder selbstständig bist, siehst du eine höhere Abbuchung sofort. Auch die kann andere Gründe haben, etwa ein geändertes Einkommen. Der Beitragsbescheid deiner Kasse schafft Klarheit.

Wenn du wechseln willst, zählt der Kalender

Die Frist ist knapp und beginnt nicht erst dann, wenn du von der Erhöhung erfährst. Du musst dich bis zum Ablauf des Monats erklären, für den der erhöhte Beitrag zum ersten Mal erhoben wird. Steigt der Satz zum 1. Januar, hast du also bis zum 31. Januar Zeit.

Der Ablauf selbst ist unkompliziert. Du kündigst nicht bei deiner alten Kasse, sondern gibst bei der neuen eine Wahlerklärung ab. Den Rest erledigen die beiden untereinander, so beschreibt es auch die Verbraucherzentrale. Rechne aber mit einer Wartezeit: Deine Mitgliedschaft endet erst zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Erklärst du den Wechsel im Januar, bist du in der Regel ab 1. April bei der neuen Kasse. Bis dahin zahlst du den erhöhten Beitrag.

Verpasst du die Frist, ist der Wechsel nicht verbaut. Dann gilt der normale Weg: Deine Mitgliedschaft darf frühestens nach Ablauf der zwölfmonatigen Bindung enden, und es gilt die Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Achte dabei auf Wahltarife. Hast du etwa einen Tarif mit Selbstbehalt oder Krankengeld abgeschlossen, bindet der dich je nach Art ein bis drei Jahre an deine Kasse.

Ob sich der Wechsel rechnet, hängt an mehr als am Beitrag. Als Arbeitnehmer sparst du bei 3.500 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto und einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Zusatzbeitrag 8,75 Euro im Monat, weil du den Zusatzbeitrag zur Hälfte trägst. Vergleiche daneben die Zusatzleistungen und ihre Erstattungsgrenzen, etwa bei Zahnreinigung, Osteopathie oder Vorsorge, dazu Erreichbarkeit und Service. Und mach das, bevor die Frist abläuft, nicht danach.

Das könnte dich auch interessieren...

Transparenzhinweis

Anzeigen, Banner oder Links, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du über einen solchen Link ein Produkt erwirbst oder einen Vertrag abschließt erhalten wir dafür eine Werbekostenerstattung. Dadurch können wir viele unserer Inhalte für dich kostenfrei anbieten. Für dich entsteht dadurch kein Nachteil.