Grün, öko, klimaneutral – ab dem 27. September gelten neue Regeln

Was sich Ende September ändert

Stand: 02.09.2026

Joghurtbecher mit grünem Blatt, Turnschuhe mit dem Versprechen „klimaneutral produziert“, der Flug, der angeblich das Klima nicht belastet: Für solche Werbung gelten ab dem 27. September 2026 neue Regeln. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht übernommen wurde. Der Kern lässt sich in einem Satz sagen: Schwammige Umweltwerbung hat ausgedient.

Betroffen sind allgemeine Aussagen wie „grün“, „umweltfreundlich“, „naturschonend“ oder „öko“. Erlaubt bleiben sie nur, wenn das Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorweisen kann. Gemeint sind damit etwa das EU-Umweltzeichen oder eine Spitzenstellung, die nach EU-Recht festgelegt ist. Fehlt die, muss gut sichtbar danebenstehen, worauf sich die Aussage stützt. Ein Hinweis im Kleingedruckten oder auf der Webseite genügt nicht. Und ein beliebiger Halbsatz rettet eine Aussage auch nicht: Die Erklärung muss die Behauptung tatsächlich tragen.

Die Regeln gelten branchenübergreifend für Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern: Lebensmittel, Kosmetik, Kleidung, Elektronik, dazu Dienstleistungen wie Flugreisen oder Hotelübernachtungen.

Kompensation zählt nicht mehr

Der zweite Teil trifft ein Geschäftsmodell, das in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist. Viele Hersteller nannten ihre Produkte klimaneutral, obwohl bei der Herstellung ganz normal Treibhausgase entstanden. Ausgeglichen wurde das rechnerisch, meist durch den Kauf von Zertifikaten, etwa für Aufforstungsprojekte.

Damit ist Schluss. Ein Produkt darf nicht mehr mit neutraler, verringerter oder positiver Klimawirkung beworben werden, soweit diese Aussage auf dem Ausgleich von Emissionen beruht. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Hersteller daneben auch echte Einsparungen vorweisen kann. Für die Werbung am Produkt zählt der Ausgleich nicht mehr mit.

Unternehmen dürfen weiterhin in Klimaprojekte investieren und darüber berichten, solange die Angaben konkret, überprüfbar und nicht irreführend sind. Nur das einzelne Produkt im Regal darf sich den Ausgleich nicht mehr als Eigenschaft anheften.

Woran du ein belastbares Siegel erkennst

Bleibt die Frage, was überhaupt noch auf die Verpackung darf. Auf der sicheren Seite sind staatlich getragene Umweltzeichen wie das EU-Umweltzeichen mit der Blume aus Sternen und der Blaue Engel.

Private Siegel bleiben möglich, aber nur unter einer Bedingung: Dahinter muss ein Zertifizierungssystem mit offengelegten Kriterien und unabhängiger Prüfung stehen. Was nicht genügt, sind selbst vergebene Logos. Ein grünes Emblem mit dem Wort „nachhaltig“, das sich ein Hersteller selbst verliehen hat, ist kein Nachweis. Solche Eigenkreationen gibt es zu Hunderten, und im Regal waren sie bisher kaum von echten Zeichen zu unterscheiden.

Mein Tipp: Schau nicht auf die Farbe des Logos, sondern darauf, wer dahintersteht und wer geprüft hat. Wenn du es genau wissen willst, hilft die Datenbank siegelklarheit.de der Bundesregierung. Dort ist für rund hundert Siegel aufgeschlüsselt, was sie leisten und wer sie kontrolliert.

Und noch etwas: Ein Siegel deckt immer nur das ab, wofür es vergeben wurde. Es erlaubt einem Hersteller nicht automatisch jede beliebige Umweltaussage.

Was das für deinen Einkauf bedeutet

Erwarte keinen Stichtag, an dem sich die Regale über Nacht leeren. Ware, die vorher rechtmäßig produziert wurde, darf in der Regel weiter abverkauft werden. Alte Verpackungen wirst du also noch eine Weile sehen, und das ist kein Grund, etwas wegzuwerfen oder liegen zu lassen. Die Regeln richten sich an die Werbung, nicht gegen die Produkte.

Verändern wird sich trotzdem einiges, weil Hersteller ihre Verpackungen anpassen müssen. Viele werden schlichter aussehen.

Was neu gedruckt wird, muss die neuen Anforderungen erfüllen. Begegnet dir eine Werbung, die dir zweifelhaft vorkommt, kannst du das melden: bei Lebensmitteln über das Portal lebensmittelklarheit.de, bei allem anderen über die Beschwerdestelle deiner Verbraucherzentrale.

Eines sollte man dabei nicht verwechseln: Die neuen Regeln verbieten irreführende Werbung, sie machen Produkte nicht umweltfreundlicher. Ein Joghurt ohne grünes Blatt auf dem Deckel ist nicht schlechter geworden. Er wirbt nur nicht mehr mit einer Aussage, die so nicht mehr zulässig ist.

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