Dank des Klimawandels nehmen die Wetterextreme auch bei uns in Deutschland zu. Denn neben dem Herbst ist auch der beginnende Frühling prädestiniert für heftige Unwetter. Ein Naturschauspiel, dass leider auch immer wieder für Schäden in Millionenhöhe sorgt. Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume und vollgelaufene Keller sind leider der Standard. Doch wer zahlt eigentlich was?
Schaden am Auto
Hier kommt es ganz darauf an, wie der Schaden entstanden ist. Ist ein Ast auf das KFZ gefallen, so zahlt hier die Teilkaskoversicherung. Stand der verursachende Baum auf einem Privatgrundstück und war schon vor dem Sturm nicht verkehrssicher, haftet ggf. der Grundstückseigentümer. Sollte Ihnen ein Ast während der Fahrt aufs Auto fallen, so springt hier ebenfalls die Teilkaskoversicherung ein. Anders sieht es aus, wenn Sie sehenden Auges auf einen liegenden Ast auffahren. Dann hilft nur die Vollkaskoversicherung.
Mein Rat: Überprüfen Sie, regelmäßig ihren Versicherungsstatus! Eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung lohnt sich fast immer. Als Eigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll und je nach Zustand ihres Autos eine Teilkasko. Ein regelmäßiger Check ihrer Policen, kann auch helfen durch neue Tarife zu sparen. Für einen Vergleich eignet sich zum Beispiel TARIFCHECK24*.
Schäden durch herabfallende Gegenstände vom Balkon
Das kommt leider oft genug vor, weil Gegenstände auf Balkonen oder Terrassen nur schlecht gesichert werden. Oft stürzen Blumentöpfe oder sogar Sonnenschirme auf die Straße und können hier große Schäden verursachen. Kaum vorstellbar, wenn in diesem Moment gerade ein Fußgänger die Straße entlang läuft! In solchen Fällen springt im Regelfall die private Haftpflichtversicherung ein. Die wichtigste Versicherung überhaupt!
Schäden in der Wohnung
Wer zahlt eigentlich, wenn es bei heftigen Winden durchs offene Fenster regnet. Klare Antwort: kommt drauf an! Wer sein Fenster fahrlässig offen gelassen hat, wird eher wenig Chancen auf Ersatz durch die Versicherung haben. Wurde das Fenster aber durch den Sturm zerstört – beispielsweise weil ein Ast durchgekracht ist – der kann sich hier auf seine Hausratversicherung verlassen. Prüfen Sie aber in diesem Falle regelmäßig den Status Ihrer Versicherung. Alle 3-5 Jahre sollten Sie hier eine Überprüfung vornehmen, da es immer wieder Veränderungen der Versicherungsbedingungen zugunsten uns Verbraucher gibt. Umso wichtiger ist es dann, den Versicherungsschutz anzupassen.
Schäden am Haus
Sollten Sie Eigentümer einer Immobilie sein, so haben Sie garantiert eine Wohngebäudeversicherung. Diese springt bei Sturmschäden am Haus ein.
Bild: Envato/ivankmit
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