Ron Perduss

Wege aus der Schuldenfalle

Der Dispo ausgeschöpft, mit den Raten im Rückstand. Immer mehr Deutsche stehen vor dem finanziellen Aus. Nur wie geht man am besten durch diese Krise? Das Wichtigste ist: Auch wenn es schwerfällt, darf man sich der Situation nicht verschließen. Kommunikation mit den Gläubigern ist das A und O, bevor es zu Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden kommt.

Wie finden ich den Weg aus den Schulden?
  1. Kassensturz
    Zuerst sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie hoch die Außenstände sind, welche Einnahmen welchen Ausgaben gegenüberstehen.
  2. Umschuldung
    Prüfen Sie – gerade bei älteren Krediten – die Option umzuschulden. Manchmal besteht auch die Chance, mehrere Kredite zusammenzufassen, um so die Ratenhöhe zu verringen.
  3. Kontaktaufnahme
    Nehmen Sie mit allen Gläubigern Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation. Bieten Sie realistische Rückzahlungsvarianten an. Wäre eine Stundung/Ratenaussetzung eine Option? Oder eine Verringerung der monatlichen Ratenhöhe? Machen Sie nur Angebote, die Sie auch wirklich einhalten können.
  4. Strikte Haushaltsführung
    Damit Ihr Plan funktioniert, müssen Sie Ihre Einnahmen/Ausgaben dokumentieren. Hier bietet sich das gute alte Haushaltsbuch an. Heben Sie alle Kassenzettel auf und überprüfen Sie Ihre Ausgaben am Ende des Monats.
Letzter Ausweg Insolvenz?

Wenn absehbar ist, dass die laufenden Einnahmen nicht zur Schuldentilgung ausreichen, bleibt immer noch der Weg der Privatinsolvenz. Im Zuge dieses Verfahrens bleibt Ihnen der pfändungsfreie Teil Ihres Einkommens zur freien Verfügung. Alles, was darüber hinaus als Einkommen vorhanden ist, wird für die Tilgung der Schulden genutzt. Halten Sie sich drei Jahre an die strengen Regeln der Privatinsolvenz, können Sie eine Restschuldbefreiung beantragen. Sie starten also nach Abschluss des Verfahrens schuldenfrei in ein neues Leben. So läuft ein Insolvenzverfahren in der Regel ab:

  • Einigung mit den Gläubigern
    Bevor Sie das Privatinsolvenzverfahren beantragen können, müssen Sie mit allen Gläubigern in Kontakt treten. Hier müssen Sie eine Schuldenregulierung versuchen. Erst wenn dies von der überwiegenden Zahl der Gläubiger abgelehnt wird, ist der Weg frei für das Verfahren.
  • Beratung bei einer Schuldnerberatung
    Es empfiehlt sich, dass gesamte Verfahren über eine zugelassene Schuldnerberatung zu absolvieren. Natürlich bleibt es Ihnen frei, hier auch einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die Kosten für diese Beauftragung müssen Sie aber in diesem Falle selbst tragen.
  • Anmeldung des Insolvenzverfahrens
    Beim Amtsgericht wird der Antrag gestellt und ein erneuter Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen. Erst wenn auch dieser scheitert, startet das Verfahren.
  • Wohlverhaltensphase
    Wie der Name schon sagt, müssen Sie sich während der Privatinsolvenz „wohl verhalten“. Das bedeutet: Sie müssen sich an die Regeln des Insolvenzverwalters halten, dürfen Einkünfte über den pfändungsfreien Betrag hinaus nicht behalten und dürfen auch keine neuen Schulden machen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens haben Sie die Möglichkeit auf Restschuldbefreiung.

Nützliche Links

Pfändungstabelle

Privatinsvolvenz

Schuldnerberatung der CARITAS

Schuldnerberatung DIAKONIE

Bild: iStock/fizkes