Handyvertrag, die Mitgliedschaft im Fitnesstudio, die Hausratversicherung oder der Stromvertrag – jeder von uns hat unzählige Verträge. Die meisten machen auch total Sinn, viele andere laufen teilweise weiter, ohne das wir die Leistungen abrufen.
Kündigen ist die einzige Option, um aus laufenden Verträgen rauszukommen. Aber hier den Überblick behalten und dann auch noch alle Informationen parat haben, die man so für die Kündigung braucht – das gelingt nicht jedem! Hier wollen sogenannte Online-Kündigungsdienste helfen.
Online-Kündigungsdienste im Test
Sieben dieser Anbieter hat sich nun die Stiftung Warentest (06/2021) näher angeschaut. Sie alle versprechen eine rechtssichere Kündigung gegenüber dem Vertragspartner. Dazu wird eine schriftliche Kündigung – teilweise auch per Einschreiben – an die Gegenseite geschickt. Auch die Annahme der Kündigung wird überwacht. Kommt es zu Streitigkeiten, übernehmen einige der Portale auch Anwalts- und Gerichtskosten. Die Kosten liegen im Schnitt bei etwa vier Euro pro Kündigung.
Viele Anbieter mit Problemen beim Datenschutz
Nur bei zwei Anbietern im Test – www.volders.de und www.aboalarm.de – gab es keine, bzw. nur geringe Anmerkungen zu den Datenschutzerklärungen. Beide Anbieter werden auch von Finanztest empfohlen, wobei volders.de etwas teurer ist. Der ausführliche Test findet sich hier.
Selber kündigen: Auch per Mail möglich
Wer sich das Geld für die Kündigungsdienste sparen will kann natürlich auch einfach seine Verträge selbst kündigen. Was viele nicht wissen: Bei allen Verbraucherverträgen, die nach dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, ist sogar die Kündigung per E-Mail rechtsverbindlich möglich. Der Vertragspartner muss diese Kündigung akzeptieren, da die E-Mail der Schriftform entspricht. Einzige Ausnahmen bleiben Arbeits- und Mietverträge sowie notariell beurkundete Verträge wie Eheverträge. Hier braucht es nach wie vor eine schriftliche Kündigung.
AnzeigeSollten Sie einen Vertrag per Mail kündigen sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sie eine Kündigungsbestätigung erhalten! Nur so können Sie im Zweifel den Zugang der Kündigung nachweisen, da eine Lesebestätigung des E-Mail-Programms in der Regel nicht als Zustellnachweis akzeptiert wird.
Mein Rat: Kündigungen für wichtige Verträge bei denen es beispielsweise um hohe Summen oder kurze Fristen geht, sollten Sie weiterhin per Post verschicken – im Idealfall als Einwurfeinschreiben. So können Sie in jedem Fall die Zustellung nachweisen.
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