Neues Jahr – ab ins Fitnessstudio?!

Das ist sicher einer der beliebtesten guten Vorsätze: mehr Sport! Und jedes Jahr das gleiche Bild in den Fitnessstudios. Die Mitgliederzahlen schnellen hoch. Auch ich habe mich über Jahre immer wieder angemeldet um dann nach wenigen Monaten wieder aufzugeben.

Laufzeiten und deine Rechte

Wenn du einen Vertrag unterschreibst, solltest du deine Rechte sehr genau kennen. Seit der Reform des Vertragsrechts im Jahr 2022 gelten neue Regeln. Neue Fitnessstudioverträge dürfen in der Regel nur noch eine Mindestlaufzeit von maximal 24 Monaten haben. Häufig bieten Studios auch günstigere Tarife mit kürzerer Laufzeit an – etwa zwölf Monate. Vorsicht ist geboten bei scheinbar günstigen Lockangeboten, die sich nur bei sehr langen Laufzeiten rechnen. Gerade jetzt am Jahresanfang ist das fast Standard! Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit und kann dann monatlich gekündigt werden. Damit wurden die Rechte von uns Verbrauchern gestärkt!

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Ein häufiges Missverständnis betrifft das Widerrufsrecht. Wenn du den Vertrag online, per App, am Telefon oder an der Haustür abschgeschlossen hast, hast du grundsätzlich 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das gilt auch dann, wenn man bereits im Studio war oder einen Trainingsplan erhalten hat. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag direkt im Studio unterschrieben wird – dann gibt es in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Kündigungsmöglichkeiten

Besonders ärgerlich wird es, wenn man nach kurzer Zeit merkt, dass das Training doch nichts für einen ist. Motivationsverlust allein ist kein Kündigungsgrund. Auch Stress, Zeitmangel oder schlicht keine Lust zählen rechtlich nicht. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich – etwa bei einer dauerhaften Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest belegt wird, oder bei einem Umzug, wenn das Studio am neuen Wohnort nicht erreichbar ist und keine vergleichbare Filiale existiert. Selbst dann versuchen viele Studios, sich querzustellen.

Achtung auch bei Zusatzkosten: Viele Verträge enthalten Anmeldegebühren, Servicepauschalen oder jährliche „Trainingspauschalen“, die mehrere hundert Euro betragen können. Diese Kosten sind rechtlich zulässig, müssen aber klar und transparent ausgewiesen sein. Versteckte Gebühren oder überraschende Preiserhöhungen sind angreifbar – hier lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.

Ein weiterer Punkt: Pausieren statt kündigen. Einige Studios bieten Kulanzlösungen an, etwa bei Schwangerschaft, Krankheit oder längeren Auslandsaufenthalten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht automatisch. Wer flexibel bleiben will, sollte gezielt nach monatlich kündbaren Tarifen oder Zehnerkarten fragen – sie sind zwar teurer pro Monat, schützen aber vor jahrelangen Fehlentscheidungen.

Bild: envato/svitlanah

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