Deine Heizung darf bleiben, und das ist neu
Stand: 16.09.2026
Seit dem 29. Juli 2026 gilt für Heizungen ein anderes Gesetz als noch im Frühjahr. Aus dem Gebäudeenergiegesetz, das die meisten als Heizungsgesetz kennen, ist das Gebäudemodernisierungsgesetz geworden. Verkündet wurde es am 28. Juli, die Regeln zum Heizungstausch gelten seit dem Tag darauf. Wenn du gerade vor einem kaputten Kessel stehst oder ein Angebot vom Handwerker auf dem Tisch liegen hast, lohnt sich ein genauer Blick. Zwei Vorschriften sind ersatzlos weg, eine neue greift erst in ein paar Jahren.
Zwei Pflichten sind gestrichen
Die bekannteste Regel ist Geschichte: Eine neue Heizung muss nicht mehr zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Diese eine Vorgabe fällt weg, du hast bei der Art der Heizung also wieder die Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Holz, Gas und Öl. Das bestätigt das Informationsportal des Bundes zum GModG.
Zweitens ist das Betriebsverbot für sehr alte Kessel gefallen. Die alten Paragrafen 71 bis 72 wurden gestrichen. Wer einen funktionierenden alten Kessel hat, muss ihn deshalb nicht mehr austauschen und darf ihn reparieren lassen. Zur Einordnung gehört dazu: Diese Pflicht traf ohnehin nie jede alte Heizung. Betroffen waren im Kern Konstanttemperaturkessel, Brennwert- und Niedertemperaturkessel waren ausgenommen.
Die Bio-Treppe betrifft nur neue Gas- und Ölheizungen
An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt eine Staffel, die als Bio-Treppe bezeichnet wird. Sie greift, wenn du nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaust. Dann muss die bereitgestellte Wärme ab 2029 zu mindestens 10 Prozent aus biogenen Brennstoffen oder Wasserstoff stammen, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 dann 30 und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Ab 2045 sollen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Die Verbraucherzentrale NRW nennt dieselben Stufen.
Zwei Dinge folgen daraus. Eine Heizung, die vorher schon im Haus stand, ist von diesen Quoten nicht betroffen. Und wer sich jetzt für Gas oder Öl entscheidet, kauft eine Anlage, für die ab 2029 ein vorgeschriebener Bio-Anteil gilt. Weil Biogas und Bioöl teurer sind als das konventionelle Produkt, können daraus zusätzliche Betriebskosten entstehen. Rechne das in deine Entscheidung ein, nicht nur den Kaufpreis.
Wenn du zur Miete wohnst, betrifft dich das indirekt. Für eine nach den neuen Regeln eingebaute Gas- oder Ölheizung ist vorgesehen, dass sich Vermieter an den Mehrkosten des vorgeschriebenen Bio-Anteils beteiligen. Sobald im Haus eine neue Anlage steht, lohnt der Blick in die nächste Heizkostenabrechnung.
Bei der Förderung hat sich ebenfalls etwas getan
Fast zeitgleich, zum 21. Juli 2026, hat die KfW ihre Heizungsförderung umgebaut. Die Grundförderung liegt weiter bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist von 20 auf 16 Prozent gesunken und schrumpft alle sechs Monate weiter. Der Einkommensbonus beträgt 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bei über 30.000 bis 40.000 Euro und 10 Prozent bei über 40.000 bis 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass du selbst in der Wohnung lebst. Die maximal förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro gefallen und sinken bis 2030 halbjährlich um weitere 750 Euro. Diese Zahlen findest du beim ADAC aufgeschlüsselt.
Drei Dinge solltest du klären, bevor du unterschreibst. Erstens den Zeitpunkt: Weil die Förderdeckel halbjährlich sinken, entscheidet das Datum über die Summe, und der Auftrag muss die Förderzusage als Bedingung enthalten. Zweitens das Landesrecht. Baden-Württemberg etwa hält an eigenen Vorgaben für Bestandsgebäude fest. Drittens die Frage, was dich der Betrieb über zehn oder fünfzehn Jahre kostet, nicht nur der Einbau.
Dass eine Pflicht wegfällt, macht die alte Ölheizung nicht sparsam. Ein Kessel, der schlecht läuft, verbraucht weiter zu viel, ob er nun betrieben werden darf oder nicht. Die neue Rechtslage verschafft dir vor allem Zeit und Wahlfreiheit. Die Rechnung, was sich für dein Haus lohnt, musst du trotzdem aufmachen. Wenn du unsicher bist, ist eine unabhängige Energieberatung das Geld wert, bevor der Handwerker bestellt.


