Die Wahl des richtigen Girokontos kann über Kosten, Service und Flexibilität entscheiden. Dabei stehen Sie oft vor der Wahl zwischen traditionellen Filialbanken und modernen Direktbanken. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
Filialbank oder Direktbank?
Filialbanken wie Sparkassen oder Volksbanken bieten den Vorteil der persönlichen Beratung vor Ort. Mit rund 3.800 Sparkassen- und 1.900 Volksbankfilialen ist das Netz dicht geknüpft. Allerdings schlägt sich dieser Service in den Kosten nieder: Im Durchschnitt zahlen Kunden bei großen Instituten zwischen 7 und 20 Euro pro Monat für ihr Girokonto.
Direktbanken setzen dagegen auf rein digitale Lösungen. Hier ist die persönliche Beratung auf Telefon und Chat beschränkt. Dafür punkten sie mit deutlich niedrigeren Kosten – einige der Direktbank-Konten sind komplett kostenlos. Auch bei der Bargeldversorgung haben viele Direktbanken aufgeholt: die meisten Direktbanken kooperieren mit dem Einzelhandel, so das Bargeldabhebungen zum Beispiel kostenlos an der Supermarktkasse möglich sind.
Kontoführungsgebühren im Überblick
Die Kontoführungsgebühren variieren 2025 stark: Während einige Banken komplett kostenlose Konten anbieten, verlangen andere bis zu 400 € pro Jahr. Kostenlose Konten gibt es bei N26, Revolut oder C24 ohne Bedingungen. Andere Banken wie DKB (700 € Mindesteingang), ING (1.000 €) oder Commerzbank (700 €) bieten Gratiskonten bei regelmäßigem Geldeingang an. Für junge Menschen gibt es oft Sonderkonditionen, wie das Comdirect JuniorGiro (bis 18 Jahre) oder das DKB u18 Konto (bis 21 Jahre).
Geld zurückfordern dank BGH-Urteil
Viele Banken und Sparkassen haben in der Vergangenheit ihre Kontoführungsgebühren stillschweigend erhöht – ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Diese Praxis erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2021 für rechtswidrig. Nun wurde auch entschieden, wie lange man zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern kann: maximal vier Jahre. In der Praxis bedeutet das, dass viele Ansprüche inzwischen verjährt sind – außer man hat rechtzeitig Schritte eingeleitet oder sich einer Sammelklage angeschlossen.
Konkret betroffen ist etwa die Berliner Sparkasse. Kundinnen und Kunden, die sich rechtzeitig zur Musterfeststellungsklage angemeldet hatten, bekommen nun rechtswidrig abgebuchte Gebühren ab November 2017 zurück. Für alle anderen sind Rückforderungen meist nur noch für Gebühren ab dem 1. November 2021 möglich – wenn überhaupt. Denn viele Banken hatten nach dem Urteil 2021 ihre AGB angepasst.
Obwohl Verbraucherschützer gehofft hatten, dass die Verjährung erst mit dem BGH-Urteil beginnt, folgte der BGH dieser Linie nicht. Der Europäische Gerichtshof vertritt zwar eine verbraucherfreundlichere Auffassung, relevant ist aber derzeit die Auslegung des BGH.
Bankkunden können also nur dann noch Erstattungen verlangen, wenn sie sich aktiv gewehrt haben – durch Einschaltung des Ombudsmanns, Klage oder Teilnahme an Sammelklagen. Viele Banken verweigerten die Rückzahlung oder forderten sogar rechtswidrig Verzichtserklärungen. Gerichte bestätigten aber mehrfach, dass Gebührenerhöhungen ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig sind – auch bei Depotgebühren und Negativzinsen.
Die frühere Praxis, Preiserhöhungen durch bloße Mitteilung an Kunden umzusetzen, war unzulässig. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Das gilt auch rückwirkend. Kunden schulden nur die Gebühren, die bei Kontoeröffnung oder nach aktivem Zustimmen galten. In Einzelfällen wurden bis zu 300 Euro oder mehr zurückgezahlt. Zinsen auf zu viel gezahlte Gebühren müssen ebenfalls erstattet werden. Aktuell liegt der Zinssatz bei über sieben Prozent.
Einzelurteile gegen verschiedene Banken bestätigen diesen Anspruch – etwa gegen die Sparkassen in Berlin, Essen, Cuxhaven oder Wittenberg. In vielen Fällen erkannten die Institute die Klagen an, wenn Gerichte signalisierten, dass die Forderung berechtigt ist. Die meisten Kundinnen und Kunden, die nicht rechtzeitig gehandelt haben, gehen jedoch leer aus. Hier gibt es das Musterschreiben der Verbraucherzentrale.
Tipps für den Kontowechsel
Wer sein Konto wechseln möchte, sollte zunächst verschiedene Angebote vergleichen. Ab 2025 bietet die BaFin einen offiziellen Kontencheck an, alternativ können Vergleichsportale wie CHECK24 genutzt werden. Wichtig ist, auf Bedingungen wie Mindestgeldeingänge oder Kosten für Auslandsnutzung zu achten. Viele Banken locken zudem mit Wechselboni.
Das hier sind meine TOP3 Girokonten
Bank | Grundpreis | Debitkarte | Girocard | Abschluss |
C24 Bank „Smart“ | 0,00€ | Ja, kostenlos. | Ja, kostenlos. | Zum Anbieter.* |
Meine Bank „Online Only“ | 0,00€ | Ja, kostenlos. | Ja, kostenlos. | Zum Anbieter. |
DKB „Aktiv“ | 0,00€ (ab 700,00€ monatlicher Geldeingang) | Ja, kostenlos. | 11,88€/Jahr | Zum Anbieter. |
Ob Filialbank oder Direktbank – die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Direktbanken punkten mit Kostenersparnis und modernen Features, während Filialbanken persönlichen Service bieten. Dank des BGH-Urteils lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung alter Kontoabrechnungen – viele Verbraucher können sich so mehrere hundert Euro zurückholen.
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Bild: Envato/Rido81