Einkaufen gehen wir alle. Ich mehrmals pro Woche. Das liegt meist daran, dass ich immer wieder Dinge vergesse und so nochmal losziehen muss. Ich liebe Supermärkte. Nicht wegen der großen Auswahl an Produkten, sondern weil es so viel zu erzählen gibt. Wenn du mir schon länger folgst, dann weißt du, dass ich mich gern mit Lebensmitteln an sich und auch mit den Abzockmaschen – oder nennen wir es – cleveren Marketingmethoden der Supermärkte beschäftige. Heute will ich ein anderes Thema bearbeiten.
Was du darfst – und was dir zusteht
Du kennst die typischen Situationen: Das Produkt ist falsch ausgezeichnet, das Rückgeld stimmt nicht, die Werbung verspricht mehr als der Preis an der Kasse zeigt. Aber welche Rechte hast du im Supermarkt eigentlich – und was kannst du davon durchsetzen?
Preisauszeichnung: Was zählt – Schild oder Kasse?
Du siehst ein Angebot im Regal, an der Kasse kostet es plötzlich mehr? Das sorgt regelmäßig für Frust. Doch juristisch gilt: Erst der Scan an der Kasse ist das rechtsverbindliche Angebot. Der Preis im Regal ist also noch kein „Vertrag“. Trotzdem sind Händler zur korrekten Auszeichnung verpflichtet – und bei falschen Preisen kannst du freundlich auf den ausgezeichneten Betrag hinweisen. Viele Supermärkte zeigen sich kulant.
Angebote aus der Werbung – aber nichts da?
Wenn ein Supermarkt ein Produkt bewirbt, muss es auch in „ausreichender Menge“ vorrätig sein – zumindest am ersten Angebotstag. Ist es frühzeitig ausverkauft, kann das unzulässige Lockwerbung sein. Du hast keinen Anspruch auf das Produkt – aber du kannst dich bei der Verbraucherzentrale oder Wettbewerbszentrale beschweren.
Reduziert wegen MHD: Was darf der Markt?
Lebensmittel kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum werden oft günstiger angeboten – ein guter Deal. Wichtig: Selbst wenn das Datum überschritten ist, dürfen die Produkte noch verkauft werden, solange sie einwandfrei sind. Du als Kunde entscheidest, ob du sie kaufen möchtest – aber eine Rückgabe wegen „abgelaufenem Datum“ ist dann ausgeschlossen.
Umtausch und Rückgabe: Keine Pflicht – aber Kulanz
Anders als im Onlinehandel gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht im Laden (auch wenn es im Onlinehandel eigentlich auch kein Umtauschrecht im Sinne des Wortes ist). Ist die Ware aber defekt oder unvollständig, musst du reklamieren dürfen – und bekommst Ersatz oder dein Geld zurück. Viele Supermärkte bieten freiwillig eine unkomplizierte Rückgabe an – aber das ist reine Kulanz.
Was tun bei Fehlern auf dem Kassenzettel?
Falscher Preis abgerechnet? Doppelt gescannt? Du hast das Recht auf Korrektur – auch im Nachhinein. Wichtig: Bon aufbewahren und möglichst direkt nach dem Einkauf reklamieren. Manche Märkte bieten dafür eigene „Kassenchecks“ oder Infotheken an.
Kundenkarten & Rabatte: Was du wissen solltest
Rabattaktionen oder Treuepunkte unterliegen freiwilligen Bedingungen des Anbieters. Die Teilnahme ist immer freiwillig – du darfst nicht benachteiligt werden, wenn du keine Karte hast. Wichtig: Bei digitalen Programmen achte auf Datenschutz – oft werden Kaufprofile erstellt. Die Verbraucherzentralen gehen aktuell gegen einige Supermärkte wegen ihrer Datensammelwut vor. Hier wird sicher noch einiges passieren.
Filmen oder fotografieren im Laden – erlaubt?
In der Regel nicht ohne Erlaubnis. Auch wenn du nur Preise vergleichen oder Missstände dokumentieren willst: Supermärkte dürfen das untersagen, denn es handelt sich um Privatgelände und der Supermarkt bzw. die Mitarbeiter/innen haben das Hausrecht. Es gibt eine Ausnahme: Wenn du als Beweis für eine Reklamation ein Foto brauchst, hilft meist ein Hinweis beim Personal.
Tasche kontrollieren – darf der Markt das?
Etwas, dass ich gerade erst an einer SB Kasse erlebt habe. Eine Mitarbeiterin kam auf mich zu und öffnete, ohne mich zu fragen meine Einkaufstausche die ich nebem dem Scanner platzierte. Sie hatte das Gefühl, ich hätte Produkte eingepackt, ohne sie zu scannen. ABER: das Personal darf dich nicht zwingen, deine Tasche zu zeigen – außer bei einem konkreten Verdacht. Eine freiwillige Bitte darfst du ablehnen. Nur die Polizei darf bei Verdacht auf Diebstahl deine Sachen durchsuchen – alles andere ist rechtlich heikel.
Bild: Envato/zamrznutitonovi