Deine Rechte als Bahnkunde

Dauerärgernis Deutsche Bahn – und was du tun kannst

Wieder einmal schlechte Nachrichten von der Deutschen Bahn: Die selbstgesteckten Ziele bei der Pünktlichkeit wurden im ersten Halbjahr 2025 klar verfehlt. Laut aktueller Auswertung war nur jeder zweite Fernverkehrszug wirklich pünktlich – dabei hatte der Konzern angekündigt, auf mindestens 70 Prozent kommen zu wollen. Stattdessen staut sich der Frust der Fahrgäste weiter auf den Bahnsteigen. Ich kenne das. Bei meinen Besuchen in Deutschland setze ich auch immer wieder auf die Deutsche Bahn. Selten erlebe ich dabei pünktliche Züge. Aber: Als Fahrgast bist du den Verspätungen und Zugausfällen nicht hilflos ausgeliefert – du hast Rechte. Hier findest du die wichtigsten Punkte im Überblick.

Deine Rechte bei Zugverspätung oder -ausfall

Wenn dein Zug sich verspätet oder ausfällt, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung:

  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof bekommst du 25 % des Fahrpreises zurück.
  • Ab 120 Minuten Verspätung sind es sogar 50 % des Fahrpreises.
  • Fällt der Zug komplett aus und du musst gar nicht erst fahren, kannst du den vollen Ticketpreis zurückverlangen – auch bei Sparpreisen.
  • Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Abfahrtsbahnhof darfst du auf eine andere Verbindung ausweichen – zum Beispiel mit dem ICE statt dem Regionalzug. Die Kostenübernahme musst du dir in diesem Fall schriftlich bestätigen lassen.
  • Musst du wegen der Verspätung auf ein Taxi, Hotel oder andere Transportmittel ausweichen, kannst du auch hier unter Umständen die Kosten erstatten lassen (z. B. bei der letzten Verbindung des Tages).

Wichtig: Alle Erstattungsanträge kannst du über das Fahrgastrechte-Formular der Bahn einreichen – entweder per Post oder digital auf der Bahn-Website oder in der App.



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Wenn die Bahn nicht reagiert: Die Schlichtungsstelle hilft

Wenn die Deutsche Bahn oder ein anderes Eisenbahnunternehmen nicht oder nur schleppend auf deine Reklamation reagiert, kannst du dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Das ist eine unabhängige Stelle, die kostenfrei vermittelt, wenn es zum Streitfall kommt.

Die Schlichtung ist freiwillig, aber die Bahn beteiligt sich in der Regel. Gute Nachrichten also für alle, die nicht allein gegen Konzernstrukturen ankämpfen wollen. Alle Infos, Anträge und Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

Bild: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

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