Grüüün und Stromee ziehen sich zurück: Was du bis zum 31. Oktober regeln solltest

Zwei Stromanbieter ziehen sich zum Monatsende zurück

Stand: 15.10.2026

Grüüün, die Marke der Münch Energie aus Bayern, beendet sein bundesweites Angebot für Privatkunden zum 31. Oktober und spricht selbst von rund 200.000 Kunden. Stromee, eine Marke der Berliner homee GmbH, hat seine Kunden Ende September informiert, dass die Versorgung mit Strom und Gas ab November voraussichtlich nicht mehr gewährleistet ist. In den bekannten Schreiben spricht Stromee nicht von Kündigung. Finanztip schätzt beide zusammen auf mehr als 300.000 Stromkunden.

Endet deine Belieferung ohne Anschlussanbieter, übernimmt der örtliche Grundversorger. Das Licht geht nicht aus, teuer kann es trotzdem werden.

Was dich Ersatz- und Grundversorgung kosten

Der Grundversorger springt auf zwei Wegen ein. Kann der Netzbetreiber deinen Verbrauch keinem Vertrag mehr zuordnen, etwa weil dein Lieferant ausfällt, landest du in der Ersatzversorgung. Sie dauert höchstens drei Monate, du kannst sie jederzeit ohne Frist verlassen, und der Grundversorger darf dafür eigene, meist höhere Preise verlangen, die er zum 1. und 15. eines Monats ändern darf. Endet dein Vertrag dagegen wirksam, kommst du direkt in die Grundversorgung mit zwei Wochen Kündigungsfrist. In beiden Fällen meldest du dem Grundversorger und dem Netzbetreiber deinen Zählerstand, sonst wird geschätzt.

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt der Preisvergleich von StromAuskunft von Mitte Oktober, Grundpreis eingerechnet: Im bundesweiten Schnitt kostet Strom in der Grundversorgung gut 40 Cent je Kilowattstunde, die jeweils günstigsten Neukundentarife im Schnitt knapp 30 Cent. Für 3.500 Kilowattstunden im Jahr sind das rund 1.413 Euro statt rund 1.047 Euro. Bei dir hängt es vom Ort und vom Verbrauch ab.

Alternativangebot prüfen und Tarife vergleichen

Beide Anbieter legen ihren Kunden ein Alternativangebot bei. Grüüün empfiehlt Naturwerke. Bei Stromee gibt es zwei Arten von Post: Für einen Teil der Kunden übernimmt die SWK Energie den bestehenden Vertrag zu gleichen Konditionen, andere bekommen ein neues SWK-Angebot, laut einem Kundenbericht in der Fachzeitschrift ZfK mit fünf Tagen Frist und 23 Prozent mehr beim Strom, 46 Prozent mehr beim Gas. Die Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kritisieren die widersprüchliche Kommunikation und das unaufgeforderte Angebot. Lies also genau, welches Schreiben du hast. Ein neues Angebot musst du nicht annehmen. Vergleiche es mit aktuellen Neukundentarifen und schließe bei Bedarf einen Vertrag deiner Wahl mit Lieferbeginn 1. November ab. Dafür brauchst du die Marktlokationsnummer von deiner letzten Rechnung, als bisherigen Anbieter nennst du die Münch Energie GmbH & Co. KG beziehungsweise die homee GmbH. Lass dir den Lieferbeginn schriftlich bestätigen.

Am letzten Liefertag fotografierst du den Zählerstand und schickst ihn an den alten Anbieter, den neuen Anbieter und den Netzbetreiber. Damit prüfst du die Schlussrechnung, die Grüüün für November angekündigt hat. Ein Guthaben will Grüüün binnen zwei Wochen danach auszahlen. Gelieferten Strom bezahlst du weiter, Abschläge nach dem Lieferende prüfst du genau und widerrufst notfalls die Einzugsermächtigung. Hast du bei Stromee auch einen Gasvertrag, prüfst du beide Verträge getrennt.

Ansprüche sichern, ohne in die teure Versorgung zu rutschen

Finanztip hält die Beendigungen für sehr fraglich: Mindestlaufzeiten von zwölf oder 24 Monaten und die übliche Kündigungsfrist von einem Monat dürften in vielen Fällen nicht eingehalten sein, und beide Anbieter haben bis vor Kurzem noch Neukunden aufgenommen. Grüüün hat sogar eine Energiepreisgarantie über zehn Jahre beworben, keine Laufzeit, aber ein Versprechen. Will ein Anbieter die Belieferung von Haushaltskunden beenden, muss er das außerdem spätestens drei Monate vorher bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Vor dem angezeigten Termin aufhören darf er laut Energiewirtschaftsgesetz nur, wenn er selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein solcher Antrag heißt noch nicht, dass das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird. Anfang Oktober lag der Behörde nach eigener Auskunft von keinem der beiden eine Anzeige vor, ein Insolvenzantrag war bis Mitte Oktober nicht öffentlich bekannt.

Du hast zwei Möglichkeiten. Du kannst schriftlich Weiterbelieferung verlangen und keinen neuen Vertrag abschließen. Liefert der Anbieter dann doch nicht, sitzt du in der Ersatzversorgung. Oder du wechselst und widersprichst trotzdem: Du hältst die Beendigung schriftlich für unzulässig und behältst dir Schadensersatz vor. Die Verbraucherzentrale hat dafür Musterbriefe und beschreibt den Schaden als Preisunterschied zwischen altem Tarif und dem, was du nun zahlst, bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin. Der Vorbehalt allein bringt kein Geld, die Mehrkosten musst du später beziffern und belegen. Heb alten Vertrag, Schreiben und neue Rechnungen auf. Selbst kündigen oder eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben solltest du nicht, das kann deine Ansprüche schwächen. Für Grüüün-Kunden mit klar angekündigtem Lieferende rate ich zum zweiten Weg. Ob am Ende Geld fließt, ist offen, und bei einer Insolvenz bleibt meist wenig übrig.

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