Ein Karton mit Delle macht noch keine Gebrauchtware
B-Ware klingt nach zweiter Wahl, ist aber kein Begriff aus dem Gesetz. Händler fassen damit alles zusammen, was aus dem normalen Verkauf fällt: Rücksendungen, Geräte mit beschädigtem Karton, Ausstellungsstücke, Vorjahresmodelle, Ware ohne Ladekabel. Stiftung Warentest zählt auch generalüberholte Geräte dazu. Für deine Rechte ist vor allem eine Frage wichtig: Wurde der Artikel benutzt, oder nur einmal ausgepackt und vorgeführt? Das Oberlandesgericht Hamm hat 2014 entschieden, dass eine fehlende oder beschädigte Originalverpackung und ein einmaliges Vorführen einen Artikel nicht zur Gebrauchtware machen. Ein Karton mit Delle ist also kein Grund, deine Rechte zu kürzen, das Wort „B-Ware“ allein auch nicht.
Was „wie neu“ und „akzeptabel“ beim Händler bedeuten
Einheitliche Zustandsstufen gibt es nicht. Händler und Plattformen legen ihre Begriffe selbst fest, und genau diese Erklärung solltest du vor dem Kauf lesen. Bei Amazon Retourenkauf heißen die Stufen „wie neu“, „sehr gut“, „gut“ und „akzeptabel“. „Wie neu“ bedeutet dort: geöffnet, kaum benutzt, alles Originalzubehör dabei. Bei „akzeptabel“ sind Dellen, abgeblätterte Farbe und abgenutzte Kanten möglich, der Artikel muss aber seine Hauptfunktion erfüllen. eBay unterscheidet je nach Kategorie, bei Elektronik etwa „Neu: Sonstige“ für unbenutzte Ware ohne intakte Verpackung, mehrere Refurbished-Stufen und „Gebraucht“. Drei Fälle:
- Der Karton ist eingedrückt, das Gerät unberührt. Allein wegen der Verpackung darf der Händler deine Rechte nicht wie bei Gebrauchtware verkürzen. Du zahlst weniger und behältst die vollen zwei Jahre.
- Ein Kratzer am Gehäuse steht in der Beschreibung, und du hast ihn beim Kauf ausdrücklich akzeptiert. Dann kaufst du ihn mit und kannst ihn später nicht reklamieren. Ohne deine ausdrückliche Zustimmung hat sich der Händler nicht abgesichert.
- Ein Funktionsfehler taucht auf, den die Beschreibung nicht nennt. Lag der Fehler schon bei der Übergabe vor oder war er angelegt, ist das ein Mangel wie bei jeder anderen Ware. Normaler Verschleiß bei gebrauchten Geräten oder ein selbst verursachter Schaden zählen nicht dazu.
Dein Kaufcheck in fünf Punkten
- Verkäufer prüfen. Die Rechte unten gelten beim Kauf von einem gewerblichen Händler. Auf Plattformen kann der Verkäufer eine Privatperson sein, dann gelten sie nicht.
- Zustandsbeschreibung sichern. Ein Screenshot der Angebotsseite hilft dir später, die zugesagte Beschaffenheit nachzuweisen.
- Fotos einordnen. Zeigt das Bild dein Exemplar oder ein Symbolbild des Herstellers? Echte Fotos zeigen Kratzer, ersetzen aber keine konkrete Beschreibung.
- Zubehör einpreisen. Fehlt das Netzteil oder die Fernbedienung, rechne den Nachkauf drauf und vergleiche den Gesamtpreis mit Neuware.
- Garantie klären. Die Herstellergarantie ist freiwillig und hat eigene Bedingungen. Prüfe, ob und wie lange sie für dieses Exemplar gilt.
Deine Rechte: zwei Jahre, und wann der Händler kürzen darf
Beim Kauf im Online-Shop hast du grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, auch bei B-Ware. Händler dürfen es für reduzierte Ware nicht ausschließen. Die gesetzlichen Ausnahmen gelten trotzdem, etwa bei versiegelten Hygieneartikeln, deren Siegel du entfernt hast, oder bei entsiegelter Software auf einem Datenträger. Du musst den Widerruf erklären, kommentarlos zurückschicken reicht nicht. Im Laden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht wegen Nichtgefallens. Hat dir der Händler ein Rückgaberecht zugesagt, muss er sich aber daran halten.
Die gesetzliche Gewährleistung läuft zwei Jahre ab Übergabe. Zeigt sich in den ersten zwölf Monaten ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag. Widerlegen muss das der Händler. Verkürzen darf er die Frist nur bei tatsächlich gebrauchter Ware, und zwar auf ein Jahr. Dafür muss er dich vor dem Kauf eigens darauf hinweisen und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert mit dir vereinbaren, meist über ein eigenes Häkchen. Ein Satz im Kleingedruckten genügt nicht. Dasselbe gilt für Mängel, die er ausschließen will: eigens nennen, gesondert vereinbaren. Für Kaufverträge seit dem 31. Juli 2026 gilt dazu etwas Neues: Behebt der Händler einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung durch Reparatur, verlängert sich die Frist einmalig um zwölf Monate. Seit dem 27. September 2026 müssen Händler im Shop und im Laden außerdem mit einem einheitlichen Gewährleistungslabel auf diese Rechte hinweisen, egal ob du Neuware oder B-Ware kaufst.
Wie viel du sparst, lässt sich nicht pauschal sagen. B-Ware lohnt sich, wenn die Beschreibung konkret ist und der Rabatt die Abstriche aufwiegt. Steht dort nur „B-Ware, keine Gewährleistung“, lass die Finger davon. Diese Klausel ist gegenüber dir als Verbraucher unwirksam, sie zeigt dir aber, wie dieser Händler mit deinen Rechten umgeht.

