Zuckersteuer – das ist geplant

Stand: 26.08.2026 Deutschland bekommt eine Zuckersteuer. Dass sie kommt, ist zwischen Union und SPD im Grundsatz vereinbart. Wie sie aussieht, ist es nicht – und genau da wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant. Ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zeigt: Die Steuer könnte deutlich mehr Getränke erfassen als bisher gedacht. Vom Fruchtnektar über den Haferdrink bis zur zuckerfreien Limonade. Dieser Ratgeber ordnet ein, was geplant ist, was es kostet und wo die Pläne sich selbst im Weg stehen.

Was ist eine Zuckersteuer

Eine Zuckersteuer ist eine Verbrauchsteuer auf Getränke – erhoben beim Hersteller, gezahlt am Ende an der Kasse. Sie hat üblicherweise zwei Ziele. Erstens die sogenannte Lenkungswirkung: Hersteller sollen Rezepturen ändern und den Zuckergehalt senken, um in eine niedrigere Steuerstufe zu rutschen. Zweitens Einnahmen. Genau dieses Doppelziel steht auch im deutschen Eckpunktepapier.

Der Anlass ist unstrittig. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland 2024 rund 7,7 Milliarden Liter zuckerhaltige Cola, Limonaden und andere Erfrischungsgetränke produziert, das sind knapp 93 Liter pro Kopf. Gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 0,2 Prozent – also praktisch Stillstand. Zuckerfreie Varianten kamen im selben Zeitraum auf rund 18 Liter pro Kopf. Deutschland gehört damit zu den Ländern, in denen ein besonders großer Teil des Zuckerkonsums aus dem Glas kommt, nicht aus der Süßwarentüte.

Das sieht das Eckpunktepapier vor

Das Papier des Finanzministeriums, geführt von Lars Klingbeil (SPD), sieht einen gestaffelten Steuertarif mit drei Stufen vor. Nach übereinstimmenden Berichten liegen die Sätze bei 26 Cent pro Liter ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm. Getränke, die ausschließlich Süßungsmittel enthalten, sollen pauschal mit 26 Cent pro Liter besteuert werden.

Erfasst werden sollen laut Papier nicht nur klassische Limonaden, sondern unter anderem auch:

  • Fruchtnektare und Fruchtsäfte aus Konzentrat
  • Smoothies und Fruchtschorlen
  • Eistees und Fertigkaffees
  • Milchmischgetränke
  • pflanzliche Drinks auf Getreidebasis, etwa Hafer- oder Reisdrinks
  • alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Biermischgetränke
  • Getränke mit Süßungsmitteln, also die Zero- und Light-Varianten

Ausgenommen bleiben nach bisherigem Stand reiner Fruchtsaft, reine Milch und alkoholhaltige Getränke. Ausdrücklich einbezogen werden sollen außerdem Sirupe, Konzentrate und Granulate. Im Papier heißt es dazu, deren Aufnahme sei „notwendig, um entsprechenden Ausweichbewegungen, die aus anderen Ländern bekannt sind, vorzubeugen“. Der Grundsatz lautet: weiter Ansatz, möglichst keine Ausnahmen.

Wichtig für die Einordnung: Aus Kreisen des Finanzministeriums heißt es, das Vorhaben befinde sich noch in einer frühen Phase und werde zunächst zwischen den Ressorts abgestimmt. Es ist also kein Gesetz, sondern ein Arbeitsstand – aber einer, der die Richtung zeigt.

Was das für deinen Einkauf bedeutet

Rechnen wir es durch, unter der Annahme, dass Hersteller und Handel die Steuer vollständig weitergeben. Eine Zwei-Liter-Flasche Cola mit rund 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter fällt in die höchste Stufe: 38 Cent pro Liter, also 76 Cent mehr. Weil auf Getränke zusätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, landet man an der Kasse eher bei rund 90 Cent Aufschlag. Ein Kasten mit zwölf Litern Limonade der obersten Stufe verteuert sich rechnerisch um gut 5 Euro.

Bei einem Haferdrink mit knapp über 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter – viele Produkte liegen genau in diesem Bereich – wären es 26 Cent pro Liter, brutto also etwa 31 Cent. Bei einer zuckerfreien Limonade, in der überhaupt kein Zucker steckt, ebenfalls 26 Cent pro Liter.

Ob es tatsächlich so kommt, ist offen. Die Erfahrung aus Großbritannien zeigt, dass Hersteller solche Abgaben nicht vollständig an die Kundschaft weiterreichen; Untersuchungen fanden dort bei Markenprodukten eine Weitergabequote von rund 31 Prozent. Ein Teil der Last bleibt also im System – vorausgesetzt, die Rezeptur wird nicht ohnehin geändert.

Der wunde Punkt: Steuer auf Getränke ohne Zucker

Dass auch Getränke mit Süßungsmitteln besteuert werden sollen, ist der am heftigsten umstrittene Punkt – und auch aus meiner Sicht der erklärungsbedürftigste. Die Finanzkommission Gesundheit, deren Empfehlungen dem Vorhaben zugrunde liegen, hatte das so nicht vorgesehen. Sie schlug zwei Stufen ab 5 Gramm Zucker vor, ohne Süßstoffgetränke.

Fachlich lässt sich eine Besteuerung von Süßstoffgetränken begründen: Wer den Gewöhnungseffekt an intensiv süßen Geschmack durchbrechen will, erreicht das nicht, indem er Zero-Produkte künstlich verbilligt. Nur ist das nicht das Argument, mit dem die Steuer öffentlich verkauft wird. Sie heißt Zuckersteuer – und trifft Produkte ohne Zucker.

Hinzu kommt ein Nebeneffekt, der im Regal absurd wirkt: Alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein würden teurer, die alkoholhaltigen Originale nicht. Für eine Maßnahme, die als Gesundheitspolitik firmiert, ist das schwer zu erklären.

Bild: envato/africaimages

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