Der Sommer ist da und so heißt es wieder: Grillzange raus und die Bratwurst auf den Grill. Nicht jeder hat da seinen Spaß daran, wie regelmäßige Gerichtsprozesse zeigen. Die ein oder andere gute Nachbarschaft wurde schon durch Streit um den Qualm des Holzkohlengrills zerstört. Auch die ein oder andere Party, die Balkonbepflanzung oder das Sonnenbaden ohne Kleidung sorgt immer mal wieder für Ärger. Hier die wichtigsten Regeln:
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Ja. Sofern in Ihrem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Einige Vermieter haben entsprechende Verbotsklauseln in den Mietverträgen aufgenommen. Ist ein entsprechender Passus vorhanden, müssen Sie sich auch daran halten. Im eigenen Garten ist es grundsätzlich erlaubt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie hier Nachbarn stören, ist natürlich schon aufgrund des meist vorhandenen Abstands geringer. Auch hier gilt: Handelt es sich um einen Garten der zu einer Mietwohnung bzw. einem Miethaus gehört, so kann ihr Vermieter eine entsprechende Klausel im Mietvertrag einbauen.
Wie oft darf ich Grillen?
Diese Frage ich nicht leicht zu beantworten. Gerichte haben sich in unzähligen Prozessen mit diesem Thema beschäftigt. Einige haben geurteilt, dass vier mal grillen pro Saison erlaubt ist, andere Gerichte erlaubten das Grillen einmal pro Woche. Eine pauschale Regel gibt es nicht. Wichtig ist aber eines: Sie dürfen Ihre Nachbarn nicht belästigen. Fühlt der sich durch das Grillen gestört, kann Ihnen der Grillspaß schnell untersagt werden.
Darf ich im Park grillen?
Kommt auf den Park an. Jede Gemeinde, jede Stadt hat hier unterschiedliche Regelungen. Meist sind Grillplätze gesondert ausgewiesen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach. Wildgrillen in Parks – oder noch schlimmer: im Wald – wird bestraft. Die Bußgelder können hier je nach Fall bis zu 10.000 Euro betragen!
Wie siehts mit der Party auf dem Balkon aus?
Grundsätzlich ja – aber in Maßen. Als Mieter dürfen Sie auf Ihrem Balkon Freunde einladen und auch feiern.
Dabei müssen aber die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden (in den meisten Städten: 22:00 bis 6:00 Uhr). Ab 22 Uhr gilt Zimmerlautstärke – also keine laute Musik oder feiernden Gäste, die die Nachtruhe der Nachbarn stören.
Wer öfter größere Feste plant, sollte zudem prüfen, ob die Hausordnung oder der Mietvertrag hierzu Regelungen enthalten. Im Zweifel: Besser die Nachbarn vorab informieren. Das beugt Konflikten vor.
Darf ich auf meinem Balkon nackt sonnenbaden?
Auch das ist grundsätzlich erlaubt. Ihr Balkon zählt als privater Raum, den Sie nach Ihren Wünschen nutzen dürfen.
Aber: Fühlen sich Nachbarn oder Passanten durch den Anblick belästigt, drohen Abmahnungen oder sogar Bußgelder – je nachdem, wie offen der Balkon einsehbar ist.
Tipp: Ungestört sonnenbaden geht am besten auf einem nicht einsehbaren Balkon oder mit Sichtschutz. Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt die Situation vorab freundlich mit den Nachbarn.
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