Videokonferenzen, Home-Schooling und Musikstreaming – seit einem Jahr finden sich die meisten von uns zuhause wieder, belasten das Netz und kämpfen nicht selten mit einer eher mäßigen Internetverbindung. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder das Internet nutzen, kann es zu langsamen Internet kommen.
Aber nicht immer liegt es an uns Kunden. Oft genug ist auch die Technik des Netzbetreibers schuld. Oder Werbeversprechen entsprechen einfach nicht der Realität. Eine aktuelle Umfrage (De-Cix) zeigt auf: Jeder dritte Nutzer kämpft mehrmals in der Woche mit stockender Datenübertragung. Und dann stellt sich natürlich die Frage: Wer haftet eigentlich? Und wie viel Abweichung von meiner gebuchten Bandbreite muss ich hinnehmen?
Tatsächlich ist es oft so, dass die durch die Werbung angepriesene Bandbreite im realen Leben selten zu 100% erreicht wird. Das haben auch regelmäßige Tests der Bundesnetzagentur ergeben.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Netzverbindung ist zu langsam, testen Sie diese. Mein Tipp: Nutzen Sie dafür aber nicht die Speedtests der Provider, sondern die unabhängige Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.
AnzeigeEine einmalige Messung ist natürlich nicht aussagekräftig. Messen Sie zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen und protokollieren Sie die Ergebnisse! Bei regelmäßig auftretenden, deutlichen Abweichungen zur gebuchten Bandbreite sollten Sie Ihren Netzbetreiber um Nachbesserung unter Fristsetzung bitten. Eine entsprechende Gutschrift auf Ihre Monatsrechnung steht Ihnen ebenfalls zu. Sollte es wiederholt dazu kommen, dass der Netzbetreiber seinen Vertragsversprechungen nicht nachkommt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das ist jedoch davon abhängig, welche Bandbreite Ihnen vertraglich zugesichert wurde. Oft werben die Anbieter nämlich nur mit Geschwindigkeiten „bis zu“. Schauen Sie hier am besten direkt in das Produktinformationsblatt, welches Sie bei Vertragsabschluss von ihrem Anbieter erhalten haben.
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