Die meisten Geschäfte sind nach wie vor geschlossen. Wer den Einzelhandel unterstützen will, hat viele Möglichkeiten. Eine davon ist „Click & Collect“ – also die Bestellung von Artikeln auf der Website des stationären Geschäfts und die Abholung vor Ort. So können große Ketten weiterhin ihre Ware abverkaufen und auch der kleine Laden um die Ecke schafft sich so einen kleinen Ausgleich zum enormen Umsatzverlust.

Aus rechtlicher Sicht gibt es aber für Dich einen wichtigen Hinweis! Auch wenn die Ware im stationären Handel abgeholt wird – es handelt sich beim gesamten Vorgang um „Onlineshopping“ – mit allen Vorteilen!

Der größte Unterschied zwischen dem Einkauf im stationären Handel und dem shoppen im Internet ist die Möglichkeit, bei Letzterem Ware – wenn sie beispielsweise doch nicht gefällt – wieder zurückzusenden. Hier greift das Widerrufsrecht. Wer dagegen im stationären Handel einkauft, hat erstmal kein Umtauschrecht. Unabhängig davon, dass es durchaus kulante Regelungen gibt.

Wer also „Click & Collect“ nutzt, hat die Option, den Kaufvertrag auch noch 14 Tage nach Abholung zu widerrufen. Das muss schriftlich erfolgen – per E-Mail oder klassisch per Brief an den Händler. Danach muss die Ware natürlich zurückgebracht oder auf eigene Kosten zurückgeschickt werden.

Wichtig ist aber, dass bei „Click & Collect“ auch online bezahlt wird.

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