Das Jahr 2020 ist rum und ich wage es kaum auszusprechen: Es wird Zeit, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen! Grundsätzlich wird es für uns Steuerzahler ein gutes Jahr. Denn der Grundfreibetrag wurde wieder angehoben. Das ist der Betrag, bis zudem Einkünfte steuerfrei erzielt werden dürfen. Dazu kommt der Wegfall des Solidaritätszuschlages, die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Möglichkeit, die Aufwendungen für das Home-Office steuerlich geltend zu machen.

Aber gucken wir zurück auf das Jahr 2020. Ich kann nur raten, zügig die Steuererklärung einzureichen. Denn erfahrungsgemäß werden natürlich die Ersten, die einreichen, auch die ersten sein die Geld zurückbekommen. Und das kann sich auch immer für diejenigen lohnen, die eigentlich gar nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Wer beispielsweise Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss eine Erklärung abgeben. Lohnersatzleistungen sind Arbeitslosengeld oder auch Kurzarbeitergeld.
Wer mehrere Arbeitgeber hat, muss ebenfalls seine Einkommensteuererklärung erstellen. Und auch Partnerschaften, in denen die Lohnsteuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor in den Lohnsteuermerkmalen hinterlegt wurden, müssen die Erklärung abgeben.

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen. Immer dann, wenn Sie:

Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen bekommt jeder Steuerpflichtige ca. 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Es lohnt sich also, die 1-2 Stunden Arbeit in die Erklärung zu investieren. Und die Steuererklärung ist einfacher, als sie aussieht. Diverse Programme im Internet helfen für wenig Geld. So kostet eine einmalige Steuererklärung nicht mehr als 15-40 Euro. Die meisten Programme führen mit Fragen durch die gesamte Erklärung und zeigen oft auch direkt an, ob und wie viel Geld Sie zurückbekommen. Die Programme von Buhl (z.B. „Wiso Steuersparbuch“, „Steuerweb“ oder „tax“) leisten hier besonders gute Arbeit, wie die Kollegen der Stiftung Warentest herausgefunden haben.

Viele haben die Sorge, dass eine Nachzahlung droht und dann Geld bezahlt werden muss, obwohl eigentlich ja gar keine Steuererklärung fällig gewesen wäre. Hier kann ich beruhigen! Sollte das wirklich passieren, so haben Sie bei einer freiwilligen Steuererklärung nach Erhalt des Steuerbescheids vier Wochen Zeit, die Steuererklärung zurückzuziehen. Und somit müssen Sie auch nicht zahlen.

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