Seit nun fast einem Jahr befindet sich die Welt im Würgegriff der Pandemie. Auf der einen Seite stehen die hunderttausenden Toten weltweit, die an oder mit Corona verstorben sind. Auf der anderen Seite stehen die massiven wirtschaftlichen Auswirkungen, die auch Deutschland bereits seit Monaten zu spüren bekommt. Geschäfte sind seit Monaten geschlossen, hunderttausende Deutsche befinden sich im Kurzarbeit oder haben sogar gänzlich ihren Arbeitsplatz verloren.

Wenn die finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sind, hat das natürlich Auswirkungen auf die Zahlungsmoral. Rechnungen bleiben liegen und die Mahnungen stapeln sich. Sieht man als Verbraucher keine Möglichkeit mehr, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, bleibt meist nur noch ein Weg: die Privatinsolvenz. Dieses Verfahren gibt schon seit vielen Jahren Verbrauchern die Möglichkeit, sich bei entsprechendem Verhalten, seiner Schulden rechtlich sauber zu entledigen. Kritik gab es in den letzten Jahren oft an der derzeitigen Rechtslage. Dauert das Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher im Vergleich zu anderen euorpäischen Ländern doch recht lang. Bisher war es so, dass Privatpersonen nach drei, fünf oder sechs Jahren die Chance bekamen, die sogenannte Restschuldbefreiung zu erlangen. Diese wurde nach drei Jahren aber nur erteilt, wenn man als Schuldner in diesen drei Jahren mindestens 35% der Schulden zurückgezahlt hat. Wer finanziell mit dem Rücken zur Wand steht, hat oft kaum die Möglichkeit, diese Quote zur erfüllen.

Nun gibt es endlich eine Nachbesserung, die auch allen anderen Schuldnern die Möglichkeit gibt, bereits nach drei Jahren ohne Schulden aus diesem Verfahren rauszukommen. Und das ohne 35% der Schulden zurückzahlen zu müssen. Neu ist, dass es nun „reicht“, den pfändbaren Teil seiner Einkünfte zu zahlen. Außerdem muss man sich ernsthaft um einen Arbeitsplatz bemühen.

Vor diesem Verfahren steht aber eins: der Schuldner muss sich vor dem Verfahren mit seinen Gläubigern auseinandersetzen um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Erst wenn das scheitert, ist der Weg für die Privatinsolvenz frei.

Beratung zum Thema gibt es bei den Schuldnerberatungen.

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