In den ersten Bundesländern dürfen heute die Einzelhändler nach langem Lockdown wieder öffnen. Je nach Bundesland braucht es dazu eine vorherige Terminbuchung. Gerade in der Textilbranche rechnet man nun mit einer harten Rabattschlacht.

Denn über den Winter konnten die stationären Händler nur sehr wenig ihrer Ware abverkaufen. Dazu kommt, dass auch der „Winterschlussverkauf (WSV)“, der eigentlich ab Ende Januar stattfindet, durch den Lockdown ausfiel. Um den Warenrückstau abzubauen, rechnen Experten mit Rabatten von 80 bis 90 Prozent. Aber taugen die Angebote wirklich etwas?

Durchaus – auch wenn die maximale Ersparnis meist nur bei wenigen Restposten drin ist. Im Schnitt lassen sich beim Winterschlussverkauf ohne Lockdown bereits zwischen 30 bis 50 Prozent sparen. Es kommt hierbei aber immer auf die Produktgruppe an und auch, ob die Lager noch voll sind. Ein milder Winter bedeutet meist, dass Anfang des Jahres noch viel Winterware in den Lagern liegt die raus muss.

Mein Tipp: Kaufen Sie nicht wahllos, nur weil ein %-Schild an einem Produkt klebt. Oft tricksen die Geschäfte bei den vermeintlichen Rabatten. Zum Beispiel werden unrealistische UVP-Preise als Maßstab angesetzt, um den Rabatt möglichst hoch erscheinen zu lassen. Ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall. Eine Online-Recherche gibt oft schnell einen guten Eindruck über das tatsächliche Preisniveau des gewünschten Artikels. Fragen Sie auch unbedingt danach, ob die Ware umtauschbar ist. Meist ist das bei reduzierter Ware nicht der Fall. Das ist rechtlich auch zulässig, da wir in Deutschland kein gesetzliches Umtauschrecht haben. Geschäfte, die es trotzdem anbieten, tun dies meist aus Kulanz. Eine Ausnahme besteht natürlich wenn die Ware beschädigt ist und das vorher nicht mitgeteilt wurde. Dann haben Sie Anspruch auf Nachbesserung. Etwas besser gestellt sind Sie als Kunde, wenn Sie online bestellen. Hier haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn Sie also doch noch ein größeres Schnäppchen machen, schicken Sie den Artikel einfach wieder zurück.