Einen Tag zu spät auf den Vertrag geschaut und schon ist es passiert: Der Handyvertrag hat sich mal eben um weitere 12 Monate verlängert. Und das nach den ersten 24 Monaten, die die meisten Anbieter als Mindestlaufzeit verlangen. Das soll bald anders werden! Und es betrifft nicht nur Verträge mit Mobilfunkanbietern sondern beispielsweise auch den Fitnesstudio-Vertrag. Das „Gesetz für faire Verträge“ hat einige Hürden genommen und muss nun noch durch Bundestag und Bundesrat.

Was soll dann anders werden?

Die sicherlich wichtigste Vorgabe ist, dass Vertragspartner bei Ablauf des Vertrages auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen müssen. Im Klartext: sind die 24 Monate Mindestlaufzeit beim Mobilfunkvertrag langsam vorbei, muss der Netzbetreiber auf die Möglichkeit der Kündigung (im Regelfall drei Monate vor Ablauf hinweisen). Tut er das nicht, so kann der Vertrag einseitig nur um maximal drei Monate (bisher sind es meist 12 Monate) verlängert werden.

Generell sollen wir Verbraucher auch Alternativen zu den 24 Monatsverträgen bekommen. Verträge über 12 Monate Laufzeit darf es nur geben, wenn der Anbieter alternativ auch einen kürzeren Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit anbietet. Und hier darf der Preis nicht 25% höher liegen, als beim langlaufenden Vertrag.

Wer per Telefon einen neuen Strom/Gas-Vertrag abschließt, muss nun im Nachgang noch in Textform (beispielsweise per E-Mail) den Vertragsbedingungen zustimmen. Eine Abschluss des Vertrages nur per Telefon wird so nicht mehr möglich sein. So haben wir Verbraucher die Möglichkeit, die konkreten Konditionen des abgeschlossenen Vertrages genau zu prüfen.

Aber, Achtung: Noch ist das Gesetz nicht in Kraft! Den genauen Wortlaut des Gesetzesentwurfs gibt es beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

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