Das ist für viele nach diesem Corona-Jahr sicherlich der nächste Schock: Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen zum neuen Jahr ihre Beiträge.

Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?

Aktuell ist es so, dass es einen allgemeinem Krankenkassenbeitrag gibt, welcher derzeit 14,6 Prozent beträgt. Dieser wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dazu kommt ein individueller Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse selbst festlegen kann. Und genau hier setzt der Preisschock an – denn viele Kassen haben nun mitgeteilt, dass dieser Zusatzbeitrag nun steigt. Die Techniker Krankenkasse – Deutschlands größte Krankenkasse – beispielsweise erhöht den Zusatzbeitrag von derzeit 0,7% auf 1,2% ab 1. Januar 2021. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro pro Monat sind das mal eben 180 Euro mehr pro Jahr. 

Die Kassen begründen die gestiegenen Beiträge vor allem durch steigenden Ausgaben bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen. Denn diese sind abhängig von den Löhnen der Versicherten, die durch Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in diesem Jahr oft geringer ausfallen.

Mit Krankenkassenwechsel bis zu 264 Euro sparen!

Das es aber auch günstiger geht, beweisen viele Betriebskrankenkassen. Hier liegen die Zusatzbeiträge oft unter den Werten, der großen Kassen. Was nun tun? Mein Rat wie immer: Beiträge und Leistungen vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Sie haben die freie Wahl unter (fast) allen Krankenkassen. Sicherlich ist beim Thema Gesundheit der Preis nicht ausschlaggebend. Aber zu bedenken gilt: die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt und unterscheiden sich von Kasse zu Kasse kaum.

Unterschiede gibt es nur bei Zusatzangeboten. Die eine Kasse zahlt die jährliche Zahn-Prophylaxe, die andere nicht. Die eine Kasse zahlt den Homoöpathen, die andere nicht.  So sollten Sie wie immer prüfen, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen und welche eigentlich unwichtig sind.

Durch einen Wechsel der Kasse lassen sich schnell Hunderte Euro sparen. Wichtig: Sie haben durch die Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, dass Sie nun auch nutzen sollten. Generell gilt: ein Wechsel der Krankenkasse ist mit einer ordentlichen Kündigung jederzeit möglich. Einzige Bedingung: Sie müssen durchgehend 18 Monate bei der „alten“ Kasse Mitglied gewesen sein. Ab 2021 verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate.

KrankenkasseZusatzbeitrag 2020Zusatzbeitrag 2021
hkk0,39%0,39%
AOK Baden-Würtemberg0,9%1,1%
AOK Niedersachsen0,8%1,3%
AOK Nordwest0,9%1,3%
Techniker Krankenkasse0,7%1,2%
IKK Classic1,0%1,3%
Knappschaft1,1%1,6%
Audi BKK0,7%1,1%



Einen guten Vergleich der verschiedenen Kassen finden Sie bei www.test.de oder auch bei den Kollegen von www.finanztip.de


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Bild: iStock/Lothar Drechsel