Da haben Sie sich so lange auf den Urlaub gefreut und dann das. Die Airline verschiebt die Flugzeiten. Es hätte so schön sein können: morgens sollte es hingehen, abends zurück. Jetzt sind die Flugzeiten so, dass Sie einen ganzen Urlaubstag verlieren. Geht das so ohne weiteres? Zum Glück nicht!

Seit Mitte 2018 gibt es ein neues Reiserecht. Für uns Verbraucher bedeutet das, dass Reiseveranstalter Reisedaten nur in unerheblichem Umfang ändern dürfen. Das Gesetz ist hier leider schwammig. In der Regel gelten Flugverschiebungen nach wie vor als unerheblich, wenn sie weniger als vier Stunden betragen. Bei allem was länger ist, können Sie den Reisepreis mindern. In der Regel können Sie pro angefangener Stunde Verspätung 5% des Preises mindern.

Aber dabei bleibt es nicht: Dank der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie unter Umständen auch noch Anspruch auf weitere Entschädigungszahlungen. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

Bis zu 600 Euro pro Person können Sie hier einfordern. Drei Jahre lang haben Sie Zeit, Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Danach verjähren Ihre Ansprüche.

Verspätung/EntfernungAnsprüche
3 Stunden/
weniger als 1500km
250 Euro pro Passagier
3 Stunden/
zwischen 1500km und 3500km
400 Euro pro Passagier
3 Stunden/
über 3500km
600 Euro pro Passagier
mehr als 5 Stunden600 Euro pro Passagier,
Anspruch auf andere Beförderung
Abflug am nächsten Tag600 Euro pro Passagier,
Anspruch auf Unterkunft

Wie kommen Sie an das Geld? Entweder kümmern Sie sich selbst darum und schreiben der Fluggesellschaft. Viele Airlines halten Online entsprechende Formulare bereit. Alternativ können Sie auch die Angebote verschiedener Portale nutzen, die die gesamte Abwicklung für Sie übernehmen – bis hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung, falls nötig. Für diesen Service fällt im Regelfall eine Provision an.

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